Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Chemie

Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister/zur geprüften Industriemeisterin Chemie fortbilden?

Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst auch im technischen Bereich der Bedarf an mittleren Führungskräften, die hohes fachliches Können mit einer guten Eignung zur Menschenführung und Disposition verbinden. Der Industriemeister der Fachrichtung Chemie muss daher ein breites und vertieftes Fachwissen besitzen, damit er Produktionsmittelgruppen einrichten, den Arbeitsablauf planen und die Mitarbeiter einteilen und anleiten kann. Wenn Sie Erfahrung in einem Beruf der Chemie haben, ist die Weiterbildung zum Industriemeister Chemie der richtige Schritt, um sich für eine höhere berufliche Position zu qualifizieren. Er wird in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes eingesetzt.

Der Industriemeister - Fachrichtung Chemie muss Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere in der Betriebstechnik und in der chemischen Technologie besitzen und in der Lage sein, einer Arbeitsgruppe vorzustehen und den technischen Produktionsablauf in seinem Bereich beherrschen. Dazu gehören ferner Kenntnisse über Betriebsorganisation und betriebliche Menschenführung. Der Industriemeister soll als Führungskraft auf der mittleren Ebene zwischen Planung und Ausführung dem ihm übertragenen Aufgabenbereich gerecht werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann (Chemikant, Chemielaborant, Chemielaborjungwerker) oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige, einschlägige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • zu den o.a. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters der Chemieindustrie haben. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Anmeldeformular

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Das Fortbildungsinformationscenter

Prüfungsgebühr

  • Prüfungsteil Fachübergreifende Basisqualifikationen: 260, 00 Euro
  • Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen: 390, 00 Euro