Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Chemie
Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister/zur geprüften Industriemeisterin Chemie fortbilden?
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst auch im technischen Bereich der Bedarf an mittleren Führungskräften, die hohes fachliches Können mit einer guten Eignung zur Menschenführung und Disposition verbinden. Der Industriemeister der Fachrichtung Chemie muss daher ein breites und vertieftes Fachwissen besitzen, damit er Produktionsmittelgruppen einrichten, den Arbeitsablauf planen und die Mitarbeiter einteilen und anleiten kann. Wenn Sie Erfahrung in einem Beruf der Chemie haben, ist die Weiterbildung zum Industriemeister Chemie der richtige Schritt, um sich für eine höhere berufliche Position zu qualifizieren. Er wird in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes eingesetzt.
Der Industriemeister - Fachrichtung Chemie muss Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere in der Betriebstechnik und in der chemischen Technologie besitzen und in der Lage sein, einer Arbeitsgruppe vorzustehen und den technischen Produktionsablauf in seinem Bereich beherrschen. Dazu gehören ferner Kenntnisse über Betriebsorganisation und betriebliche Menschenführung. Der Industriemeister soll als Führungskraft auf der mittleren Ebene zwischen Planung und Ausführung dem ihm übertragenen Aufgabenbereich gerecht werden.
Der Industriemeister - Fachrichtung Chemie muss Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere in der Betriebstechnik und in der chemischen Technologie besitzen und in der Lage sein, einer Arbeitsgruppe vorzustehen und den technischen Produktionsablauf in seinem Bereich beherrschen. Dazu gehören ferner Kenntnisse über Betriebsorganisation und betriebliche Menschenführung. Der Industriemeister soll als Führungskraft auf der mittleren Ebene zwischen Planung und Ausführung dem ihm übertragenen Aufgabenbereich gerecht werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann (Chemikant, Chemielaborant, Chemielaborjungwerker) oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige, einschlägige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den o.a. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters der Chemieindustrie haben. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Anmeldeformular
Bitte melden Sie sich ab sofort über das Fortbildungsinformationscenter (FBI) zu dieser Fortbildung an.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bisher noch nicht genutzt haben, melden Sie sich bitte hier an.
- Wenn Sie Ihr Registrierungsschreiben per Post erhalten haben, registrieren Sie sich hier.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bereits nutzen, klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie die Download-Angebote unter “Weitere Informationen”.
Das Fortbildungsinformationscenter
- Was ist das FBI?
Das Fortbildungsinformationscenter ist Ihr virtueller Assistent in der Fortbildung. Hier können Sie Zulassungen zu Fortbildungsprüfungen beantragen oder sich zu den Prüfungsteilen anmelden. Erfahren Sie mehr über die Prüfungstermine und sehen Sie Ihre Prüfungsergebnisse ein.
- Wie logge ich mich nach der Registrierung im FBI ein?
Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, erhalten Sie Ihre Registrierungsbestätigung per Post.Befolgen Sie die Anweisungen aus dem Schreiben und melden Sie sich anschließend mit Ihrer registrierten E-Mail-Adresse und Ihrem selbst erstellten Passwort hier an.
- Welche E-Mail-Adresse soll zur Anmeldung für das FBI genutzt werden?
Beim Feld „E-Mail-Adresse“ geben Sie bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse an, damit Sie auch während des Lehrgangs Zugriff auf alle die Informationen haben.
- Wie bekommt man die Zugangsdaten zum FBI?
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie eine Registrierungsbestätigung zugesandt, damit Sie sich registrieren können und Zugriff auf Ihr Fortbildungsinformationscenter erhalten.
- Ich habe keine Zugangsdaten erhalten, was soll ich tun?
Senden Sie eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter der Fortbildungsprüfung.Hier finden Sie eine Übersicht aller IHK-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
- Was für ein Passwort soll ich für das FBI auswählen?
Wählen Sie ein starkes Passwort aus. Das Passwort sollte mindestens 12 Zeichen lang und aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen bestehen.Sie können Ihr Passwort jederzeit auf der Anmeldeseite zurücksetzen.
- Ich wiederhole einen Prüfungsteil - was ist zu tun?
Die Anmeldung von Wiederholungen zu Prüfungsteilen können Sie wie bei der Erstanmeldung über das FBI vornehmen. Loggen Sie sich dazu im FBI ein und wählen Sie den Prüfungsteil erneut aus.
- Antrag auf Nachteilsausgleich, was ist zu tun?
In der Oberfläche des FBI haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Fügen Sie dazu das PDF „FBI Antrag Nachteilsausgleich“, welches Sie auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ finden, bei Ihrer Zulassung ein. Unter dem Punkt „Nachweise Laden“ im FBI haben Sie die Möglichkeit, das ausgefüllte PDF Formular zu hinterlegen. Bitte Fügen Sie neben dem Formular auch eine zusätzliche ärztliche Bestätigung über den Nachteilsausgleich hinzu.Sollten Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen wollen, senden Sie das PDF Formular und die ärztliche Bestätigung bitte spätestens bis zum Anmeldeschluss der Prüfung per E-Mail an die zuständige Person für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsteil Fachübergreifende Basisqualifikationen: 260, 00 Euro
- Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen: 390, 00 Euro
