Wahl für die Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben beginnt

Region Bodensee-Oberschwaben: 
Ab Mittwoch haben über 40.000 Mitgliedsunternehmen aus der Region die Möglichkeit, ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) zu wählen. Zum ersten Mal kann auch online gewählt werden. 
Die IHK Bodensee-Oberschwaben ruft alle ihre Mitgliedsbetriebe zur Wahl der neuen IHK-Vollversammlung auf. Das Gremium bestimmt als „Parlament der Wirtschaft“ direkt mit, wie die Interessen der Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe aus den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen gegenüber der Politik vertreten werden. Die Wahl zur Vollversammlung der IHK findet alle fünf Jahre statt. Für die IHK-Legislaturperiode 2023 bis 2028 ist die Stimmabgabe ab 26. April erstmals online und per Briefwahl möglich. Die entsprechenden Unterlagen sind den Wahlberechtigten in den vergangenen Tagen zugegangen.
Gewählt werden 45 Vertreterinnen und Vertreter aus den Wahlgruppen Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kreditinstitute, Gastronomie und Hotellerie, Vermittlungsgewerbe sowie Energie (siehe Grafik). Die Wahlgruppen Industrie, Handel und Gewerbe sind zudem noch entlang der drei Landkreise aufgeteilt. So wird gewährleistet, dass die regionale Unternehmenslandschaft möglichst repräsentativ in der Vollversammlung abgebildet wird. Die Mitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Kernpunkte der Arbeit sind die Auseinandersetzung mit wirtschaftspolitischen Themen und die Verabschiedung von Positionen, die die Grundlage für die Interessensvertretung bilden.
Christina Palm, als Justiziarin der IHK gemeinsam mit dem Wahlausschuss zuständig für die Durchführung der Wahl, wirbt für eine breite Beteiligung: „Als Selbstverwaltungsorganisation sind wir dazu verpflichtet, stets für die Interessen der gesamten regionalen Wirtschaft einzutreten – vom Kleinunternehmer bis zum Weltkonzern.“ Das zeichne die IHK gegenüber anderen, branchengebundenen Interessenverbänden aus. Die Wahl biete die Chance, sich hier aktiv einzubringen. Palm: „Selbstverwaltung lebt von Beteiligung. Daher ermuntern wir alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht auch Gebrauch zu machen.“
VV 2023_2028 neu
Die Stimmabgabe zur IHK-Wahl ist online oder per Brief vom 26. April bis 15. Mai möglich. Eine Übersicht über alle Kandidatinnen und Kandidaten finden Interessierte unter www.ihkwahl.online.
Medieninformation Nr. 38/2023