Katar: Einfuhrdokumente im Original erforderlich

Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente (zum Beispiel Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) sind seit dem 1. April 2022 wieder im Original vorzulegen.
Werden stattdessen nur Kopien oder nicht bescheinigte Handelsdokumente vorgelegt, muss eine Sicherheitsleistung von 1 Prozent des Warenwertes, mindestens aber 150 US-Dollar, hinterlegt werden. Diese kann gegen Vorlage der Originaldokumente innerhalb von 90 Tagen ausgelöst werden. Damit ist die im März 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit vieler Zollbehörden und Unternehmen eingeführte Erleichterung aufgehoben worden, Kopien beziehungsweise nicht bescheinigte Dokumente auch ohne Sicherheitsleistung zur Zollabfertigung vorlegen zu können.
Hinweis: Elektronische ausgestellte Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen gelten als Originale.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rabab El-Tanamly von der AHK Repräsentanz in Doha, Katar, zur Verfügung.
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Senior Consultant
AHK Repräsentanz Doha, Katar
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Quelle: DIHK