KMU-Fonds: EU-Gutscheine für Patente & Co

Der KMU-Fonds ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Finanzhilfen werden in Form von Gutscheinen gewährt, die der Begünstigte für die Beantragung einer Erstattung verwenden kann. Erstattungen erfolgen immer direkt auf das Bankkonto des KMU.

Wie lange läuft die Förderung?

Die Förderung läuft bis zum 04. Dezember 2026.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in der Europäischen Union.

Was wird gefördert?

Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für ausgewählte Aktivitäten im Bereich gewerbliche Schutzrechte, zum Beispiel im Rahmen einer Patentanmeldung, teilweise gedeckt werden können. Je nach Aktivität stehen verschiedene Arten von Gutscheinen zur Verfügung:
  • Gutschein 1 (IP Scan): Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums -> Erstattung von 90 Prozent der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan), maximal jedoch 1.350 Euro Kostenerstattung, unabhängig von der Art des Schutzrechts.
  • Gutschein 2 (Marken und Designs): Erstattung von 75 Prozent der Marken- und Design-Gebühren auf EU-Ebene, nationaler und regionaler Ebene, 50 Prozent Erstattung der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU, maximal jedoch 700 Euro
  • Gutschein 3 (Patente): a) 75 Prozent Erstattung von Gebühren vor der Erteilung eines Patents (Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und Veröffentlichungsgebühr für den nationalen Schutz in einem EU-Mitgliedstaat, maximal jedoch 1.000 Euro, b) Erstattung von 50 Prozent der Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen, maximal jedoch 2.500 Euro
  • Gutschein 4 (Pflanzensorten): 75 Prozent Erstattung der Online-Anmeldegebühr und der Prüfungsgebühr auf EU-Ebene für Pflanzensorten, maximal jedoch 1.500 Euro

Wie kann die Förderung beantragt werden?

So kommen KMU an die Förderung:
  1. Registrieren Sie sich, melden Sie sich auf Ihrem KMU-Fonds-Konto an und reichen Sie das Antragsformular ein.
  2. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie Ihre Finanzhilfezusage und Ihre Gutscheine (innerhalb von 15 Arbeitstagen).
  3. Gutscheine aktivieren (Gültigkeitsfristen beachten!)
  4. Führen Sie Ihre Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums durch und bezahlen Sie diese (Umsetzungszeiträume beachten!)
  5. Beantragen Sie die Erstattung der Kosten

Wie lange sind die Gutscheine gültig?

Gutscheine müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit aktiviert werden. Um einen Gutschein zu aktivieren, füllen Sie den Antrag auf Kostenerstattung aus und reichen Sie ihn vor Ablauf der Frist ein.
Gültigkeitsfristen der Gutscheine:
  • IP Scan & IP Scan Enforcement (Gutschein 1): 6 Monate
  • Marken und Designs (Geschmacksmuster) (Gutschein 2): 1 Monat*
  • Patente (Gutschein 3): 1 Monat*
  • Gemeinschaftlicher Sortenschutz (Gutschein 4): 1 Monat*

Wie lange habe ich Zeit, wenn ich meinen Gutschein aktiviert habe?

Sobald Sie Ihren Gutschein bzw. Ihre Gutscheine aktiviert haben, gibt es einen „Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten sowie weitere Erstattungen im Rahmen Ihres Gutscheins beziehungsweise Ihrer Gutscheine beantragen können. Dieser Zeitraum dauert:
  • 6 Monate bei Gutscheinen für Marken und Geschmacksmuster.
  • 6 Monate für Patentgutscheine
  • 12 Monate für Gutscheine für gemeinschaftliche Pflanzensorten
Der Gutschein für Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scans) hat keine „Umsetzungsfrist“, da er vollständig in Anspruch genommen wird, sobald die erste Erstattung beantragt wird.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung wird online über das Portal des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen (EUIPO) Union beantragt.