Förderung Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.
Batterieelektrische Lkw bieten das Potenzial, den Transportsektor deutlich klimafreundlicher und auch robuster gegenüber fossilen Energiekrisen zu gestalten – vorausgesetzt, die nötige Ladeinfrastruktur steht bereit. Die neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 und setzt genau hier an. Um den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen, sind neben der Ladeinfrastruktur auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher und Ladelastmanagementsysteme förderfähig. Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro für folgende Förderaufrufe bereitgestellt. Über 2026 hinaus wird es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben.

Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen:

Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen:

Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.

Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:

Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.

Online-Informationsveranstaltung am 19. Mai 2026

Förderinteressierte haben die Möglichkeit, sich in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am Dienstag, 19. Mai 2026 um 09:30 Uhr, über die Förderung zu informieren und Fragen zu stellen. Die Online-Veranstaltung wird von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur organisiert und gemeinsam mit dem Projektträger Jülich umgesetzt. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Details der drei Förderaufrufe, finden Sie auf der Website des Projektträgers Jülich. Die drei Förderaufrufe werden zudem noch einmal detailliert im Rahmen von speziell zugeschnittenen Online-Seminaren vorgestellt, um über die jeweilige Ausgestaltung der Förderung zu informieren und Fragen der Fördermittelbeantragung zu klären.

Online-Seminare zu den einzelnen Förderaufrufen

Online-Seminar am 2. Juni 2026 zur Ladeinfrastruktur für E-Lkw - Förderaufruf: Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen
Online-Seminar am 2. Juni 2026 zur Ladeinfrastruktur für E-LKW – Förderaufruf: Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen.
Online-Seminar am 3. Juni 2026 zur Ladeinfrastruktur für E-LKW – Förderaufruf: Öffentlich
zugängliche Ladeinfrastruktur
Zur Unterstützung des klimafreundlichen schweren Straßengüterverkehrs läuft aktuell auch ein Aufruf für die Förderung von Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr in Verbindung mit Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Verkehr vom 4. Mai 2026