Betriebliche Inklusion – ein Gewinn für alle

Die Förderung der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen – das ist das Ziel der neu eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Das bundesweite Beratungsangebot bringt Unternehmen mit den passenden Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Ansprechpersonen zusammen. Im Kammerbezirk der IHK Mittleres Ruhrgebiet wurde die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber beim Integrationsfachdienst Bochum-Herne eingerichtet. Hier unterstützt Jana Noëmi Theves Arbeitgeber:innen. Uns erzählt sie, warum sich betriebliche Inklusion für Unternehmen lohnt.
Das Interview führte Anna Kalweit.
Frau Theves, kurz und knapp: Was sind Ihre Aufgaben?
Die Schwerpunkte der EAA lassen sich mit drei Schlagwörtern beschreiben: Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern – und das im Rahmen einer Orientierungsberatung. Hier ist die Lotsenfunktion ein ganz wichtiger Begriff: Sobald ich weiß, welches Angebot für den Bedarf des Arbeitgebers das richtige ist und wer der passende Leistungsträger ist, suche ich in unserem Netzwerk den richtigen Ansprechpartner, an den ich den Fall weiterleite.
Wie hängen EAA und IHK zusammen?
Die bundesweiten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind gesetzlich verankert. In der Region Westfalen-Lippe hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe 20 EAA-Stellen in den Integrationsfachdiensten, den Landwirtschafts-, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern verortet. So kommt es zu einer guten Verzahnung, bei der man die Netzwerkkontakte des Integrationsfachdienstes gut nutzen kann, aber auch die Arbeitgeber- und Unternehmenskontakte der Kammern. Im Kammerbezirk der IHK Mittleres Ruhrgebiet wurde die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber beim Integrationsfachdienst Bochum-Herne angesiedelt. Diese ist überdies Ansprechstelle für die zugehörigen Kammerbetriebe.

Mit welchen konkreten Fällen melden sich Arbeitgeber:innen bei Ihnen?
Das Ziel der EAA ist es, Arbeitgeber und Personalverantwortliche bei der Umsetzung der betrieblichen Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen. Dabei kann es um Ausbildungen oder Einstellungen gehen, aber auch um eine bereits vorhandene Beschäftigung. Denn statistisch gesehen sind die meisten Behinderungen nicht angeboren, sondern entstehen erst während des Erwerbslebens. Daher benötigen auch Arbeitgeber Beratung, deren Mitarbeiter durch eine Erkrankung oder einen Unfall eine Behinderung davongetragen haben. Wir beraten auch in Fällen, bei denen Mitarbeitern eine Behinderung droht.
Was muss ein Arbeitsplatz erfüllen, um eine Person mit Behinderung einstellen zu können?
Für eine betriebliche Inklusion ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine behindertengerechte Arbeitsgestaltung zu ermöglichen, zum Beispiel durch eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung oder aber auch durch die Anpassung von Arbeitszeiten. Teilweise sind Arbeitgeber auch gefordert, Prozesse und Abläufe zu verändern. Wichtig ist zudem die Bereitschaft des Arbeitsgebers, Probleme frühzeitig zu erkennen und dafür interne wie externe Hilfen anzufragen bzw. zu organisieren. Um Unsicherheit in der Belegschaft und Kommunikationsproblemen vorzubeugen, kann eine gezielte Aufklärung über behinderungsbedingte Bedarfe nützlich sein. Es gibt eine Bandbreite an Unter­stützung, die dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel die Beratungs­leistungen des Integrationsfachdienstes oder auch des Technischen Beratungsdienstes im LWL-Inklusionsamt Arbeit. Wenn etwa ein technisches Hilfsmittel angeschafft wurde, kann ein Jobcoaching beantragt werden, das dann bei der Anwendung hilft.
„Statistisch gesehen entstehen die meisten Behinderungen während des Erwerbslebens.“

Hat das Thema berufliche Inklusion in den letzten Jahren mehr Akzeptanz erfahren?
Die EAA wurden ja geschaffen, weil sich viele Arbeitgeber bei der betrieblichen Inklusion überfordert fühlen und deshalb Unterstützung benötigen. Wenn ich beispielsweise auf Messen auf Unternehmen zugehe, erlebe ich große Offenheit und Interesse an dem Thema. Beim aktuellen Fachkräftemangel und demografischen Wandel sind Unternehmen zunehmend bereit, diese Zielgruppe in ihre Personalplanung einzubeziehen. Es gibt vor allem in den kleinen Betrieben eine positive Entwicklung: Seit 2015 werden dort 30 Prozent mehr Menschen mit einer Behinderung beschäftigt.
Dennoch ist es aber auch noch so, dass gut ein Viertel der Unternehmen, die einer Verpflichtung der Beschäftigungsquote unterliegen, noch keinen Pflichtarbeitsplatz besetzt. Es sind leider noch zu viele, bei denen das Thema betriebliche Inklusion noch nicht angekommen ist. Es besteht oft das Vorurteil, dass eine Behinderung mit einer Leistungsminderung gleichzusetzen ist. Dem ist aber nicht so. Es gibt eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen, die sehr gut qualifiziert sind und die gleiche Leistung erbringen wie Menschen ohne Behinderung.

Vor welche Herausforderungen stellt die betriebliche Inklusion Arbeitgeber:innen?
Der Dschungel an Förderleistungen und Unterstützungs-möglichkeiten, den es zu durchdringen gilt, ist die größte Herausforderung für Arbeitgeber. Es gibt eine Vielzahl an Sozialleistungsträgern für die berufliche Teilhabe – und dann kommt es auch noch auf den Einzelfall an, wer zuständig und welches Angebot das Richtige ist. Hierbei unterstützt die EAA Arbeitgeber:innen.
Manche Arbeitgeber:innen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, sich im Umgang mit Menschen mit Behinderungen nicht kompetent zu fühlen. Es bestehen eventuell Unsicherheiten, bei denen Aufklärung nötig ist. Aber auch da gibt es verschiedene externe Einrichtungen, die in die Unternehmen kommen und informieren.

Welche Vorteile bringt Inklusion am Arbeitsplatz?
Zum einen gewinnt ein Unternehmen Fachkräfte. Es besteht aber auch nicht nur ein Fachkräfte-, sondern auch ein Helfermangel. Solche Tätigkeiten könnten in eine neue Stelle umgewandelt werden, die dann mit einer Hilfskraft besetzt werden könnte. Hier kann die betriebliche Inklusion einen großen Beitrag leisten – für den es finanzielle Fördermöglichkeiten gibt.
Zum anderen kann durch die betriebliche Inklusion in der gesamten Belegschaft eine höhere Arbeitszufriedenheit entstehen. Die Berücksichtigung von besonderen Bedarfen von Arbeitnehmer:innen durch die bzw. den Arbeitgeber:in kann einen positiven Einfluss auf das Betriebsklima haben. Ein weiterer positiver Effekt der betrieblichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen kann eine hohe Mitarbeiterbindung sein. Sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen zu können, bewerten viele Menschen mit Behinderungen als besondere Chance. Dies strahlt auf andere Mitarbeiter:innen ab.
Weitere Informationen: www.eaa-westfalen-lippe.de

Seit dem 1. Januar 2023 beraten die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) bundesweit zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Das niederschwellige Angebot für betriebliche Inklusion informiert über finanzielle und personelle Unterstützungsmöglichkeiten und hilft bei der Antragsstellung bei Behörden oder Ämtern. Die EAA beraten Unternehmen der freien Wirtschaft, des Handels und der Industrie, aber auch des öffentlichen Rechts. In Westfalen-Lippe sind seit Beginn des Jahres 20 Anlaufstellen verortet. Auftraggeber ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).