Gestaltungssatzung - Innenstadt Bochum
Im August 2020 beschloss der Rat der Stadt Bochum eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt. Am 14. März 2024 verabschiedete der Rat eine überarbeitete Gestaltungssatzung. Sie ist seit dem 9. April 2024 rechtskräftig.
Die Satzung enthält verbindliche Vorgaben zur Gestaltung von Gebäudefassaden, Werbeanlagen sowie dem Mobiliar der Außengastronomie. Sie orientiert sich an den gestalterischen Qualitäten der Innenstadt und verfolgt das Ziel, typische Merkmale zu bewahren und zukünftige Veränderungen so zu lenken, dass das Stadtbild weiter aufgewertet wird.
Zur besseren Verständlichkeit wurde ergänzend ein Gestaltungshandbuch entwickelt. Unter dem Titel „Ans Ganze gebunden, im Einzelnen frei“ veranschaulicht es die Inhalte der Satzung anhand konkreter Gestaltungsleitlinien. Diese geben Empfehlungen zur qualitätsvollen Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen und Außenbereichen. Auch die Nutzung des öffentlichen Raums – etwa durch Warenauslagen oder Außengastronomie – ist darin berücksichtigt.
Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch ergänzen sich und bilden gemeinsam die Grundlage für eine hohe gestalterische und funktionale Qualität des öffentlichen Raums. Voraussetzung für den Erfolg ist ein frühzeitiger Dialog aller Beteiligten.