Informationen zum Lkw-Durchfahrtsverbot Lüdenscheid

Seit der Vollsperrung der A 45 bei Lüdenscheid aufgrund der mittlerweile gesprengten Rahmedetalbrücke klafft nicht nur in einer der wichtigsten bundesweiten Nord-Süd-Verbindungen eine Lücke, sondern wird auch der regionale Wirtschaftsverkehr mit gravierenden Auswirkungen für die Ver- und Entsorgung von Industrie und Handel in der Region vor erhebliche Probleme gestellt. Auf die spürbaren Belastungen des umgebenden Straßennetzes hat die Stadt Lüdenscheid mit der Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbots für den Durchgangsverkehr zum 10. Juni reagiert. Das Verbot gilt auch für die Ortsdurchfahrt auf der B54 (Volmestraße) in Brügge.
Die veröffentlichten Details zum Lkw-Durchfahrtsverbot durch Lüdenscheid und den möglichen Ausnahmegenehmigungen haben zu zahlreichen Rückmeldungen der betroffenen Wirtschaft geführt. Vor diesem Hintergrund haben wir gemeinsam mit dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen sowie der SIHK, IHK zu Dortmund und IHK zu Siegen einige Punkte in einem Positionspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB) zusammengefasst, in denen wir dringenden Nachbesserungs- und Handlungsbedarf sehen.

Informationen zum Lkw-Durchfahrtsverbot finden Sie unter den Links https://www.luedenscheid.de/aktuelles/presse/2023/117120100000092015.php 
https://www.luedenscheid.de/aktuelles/presse/2023/medien/Antrag__Ausnahmegenehmigung_vom_LKW-Fahrverbot_neu.pdf                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               
Hier die entsprechenden Kontaktdaten bei der Stadt Lüdenscheid: Fachdienst Bauservice, Telefon 02351-171362, Mail: ausnahmen.stvo@luedenscheid.de