Erhebung von Unternehmensperspektiven zu Herstellerregistern im Rahmen der PPWR

Die EU-Kommission arbeitet aktuell an konkreten Vorgaben für die nationalen Herstellerregister nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Dabei geht es insbesondere darum, welche Angaben für die Registrierung erforderlich sind und in welcher Form Hersteller ihre Verpackungsmengen melden müssen. Bis zum 10. September 2026 können Unternehmen den Entwurf der EU-Durchführungsverordnung zu nationalen Herstellerregistern HIER kommentieren. Eine Beteiligung ist insbesondere für kleine Unternehmen wichtig, damit ihre praktischen Erfahrungen und Anforderungen bei der weiteren Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Es soll laut Artikel eine 10-Tonnen-Schwelle geben, unterhalb der die Unternehmen weniger Daten an das Register melden müssen. Hinzu kommt, dass jeder Hersteller zukünftig die technische Dokumentation zu seiner Verpackung auf Anfrage der zuständigen nationalen Behörde zur Verfügung stellen muss.
Aktuell berichten insbesondere Kleinstunternehmen im Onlinehandel von erheblichen Herausforderungen bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten. Der Aufwand für die Registrierung in den jeweiligen Herstellerregistern sowie die Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung bei Direktlieferungen an Endkundinnen und Endkunden wird vielfach als unverhältnismäßig hoch wahrgenommen. Viele Unternehmen befürchten, dass die wachsenden administrativen Anforderungen ihre grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten erschweren und ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund sollten insbesondere kleine Online-Händler die Gelegenheit nutzen, ihre praktischen Erfahrungen in die Konsultation einzubringen. Von besonderem Interesse sind konkrete Beispiele zum Aufwand der Registrierungs-, Melde- und Nachweispflichten in mehreren EU-Mitgliedstaaten sowie Vorschläge für praxistaugliche Vereinfachungen und Entlastungen.
Mögliche Hinweise von Unternehmen könnten sein:
  • Regelungen der PPWR sehr komplex und kaum verständlich
  • unterschiedliche Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten
  • Hoher Aufwand für die Registrierung
  • Beauftragung von Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung
HIER können Sie kommentieren.
(Quelle EU-Kommission)