Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)

Am 12. Juli 2020 tritt die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (kurz: „Platform-to-Business-VO“ oder„P2B-VO“) in Kraft. Damit soll das Verhältnis von Online-Plattformen und den dort tätigen Unternehmen auf eine transparente und faire Basis gestellt werden.
Die Verordnung gilt im Wesentlichen für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen, die gewerblichen Nutzern in der EU angeboten werden, die über diese Vermittlungsdienste oder Suchmaschinen Waren oder Dienstleistungen in der EU befindlichen Verbrauchern anbieten. Ausgenommen sind Dienste, die nicht zur Anbahnung direkter Transaktionen bereitgestellt werden bzw. bei denen kein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern besteht.
Die neue Verordnung enthält vor allem inhaltliche Anforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber der Plattformen. Diese AGB müssen künftig klar und verständlich formuliert und jederzeit - auch schon vor Vertragsschluss - für gewerbliche Nutzer verfügbar sein. Geplante Änderungen sind auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln und dürfen erst nach angemessener Frist (grundsätzlich: 15 Tage) in Kraft treten.