EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die Verordnung (EU) 2025/40 (EU-Verpackungsverordnung - PPWR) ist im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie bringt weitreichende Veränderungen und neue Anforderungen für Verpackungen und Lieferketten mit sich - von der technischen Dokumentation über Konformitätserklärungen bis hin zu umfangreichen Regelungen für Nachhaltigkeit und Recycling. Die Verordnung gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die DIHK hat ein Merkblatt zu den wesentlichen Akteuren und Pflichten erstellt. Hier finden Sie das Merkblatt der DIHK.
Von den Regelungen besonders betroffen sind
- Erzeuger, die Verpackungen oder verpackte Produkte fertigen oder unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln und fertigen lassen;
- Hersteller (Erzeuger, Importeure oder Vertreiber), die Verpackungen oder verpackte Produkte in einem EU-Mitgliedstaat erstmals bereitstellen;
- Importeure, die Verpackungen aus einem Drittland in Verkehr bringen sowie
- Vertreiber bzw. Händler, die Verpackungen oder verpackte Produkte an Wiederverkäufer oder Endabnehmer weitervertreiben.
Unternehmen müssen mit unterschiedlichen Übergangsfristen künftig besonders folgende Punkte beachten:
- Konformität von Verpackungen
- Beschränkung von Gefahrenstoffen
- Recyclingfähigkeit
- Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
- Minimierung von Verpackungen
- Informationspflichten, Hinweis- und Meldepflichten
- Verbot bestimmter Verpackungsformate und Mogelpackungen
- Erweiterte Herstellerverantwortung
- Reduzierung von Verpackungsabfällen
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die wichtigsten Informationen im Rahmen eines “Aktionsplan Handel” zusammengefasst und veröffentlicht (HIER).
Das Bundeskabinett hat im Februar 2026 ergänzend zur EU-Verpackungsverordnung das Verpackungs-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen.
Zur wesentlichen Inhalten zählen Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen sowie höhere Recyclingziele für Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Eisenmetall als bislang im Verpackungsgesetz vorgesehen. Darüber hinaus benötigen Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie Organisationen, die im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung Aufgaben für gewerbliche Verpackungen übernehmen, künftig eine Zulassung durch die ZSVR (voraussichtlich ab Herbst 2027).
Zur wesentlichen Inhalten zählen Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen sowie höhere Recyclingziele für Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Eisenmetall als bislang im Verpackungsgesetz vorgesehen. Darüber hinaus benötigen Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie Organisationen, die im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung Aufgaben für gewerbliche Verpackungen übernehmen, künftig eine Zulassung durch die ZSVR (voraussichtlich ab Herbst 2027).
Da die Europäische Kommission fortlaufend neue Informationen zur PPWR veröffentlicht, empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick in die offiziellen FAQ.
Weitere Hilfsmittel und Informationsquellen:
Beispiele für Konformitätserklärung:
Im Anhang VIII (Annex VIII) der PPWR kann ein Muster für die EU-Konformitätserklärung abgerufen werden.
Informationen der ZSVR:
Hinweis: Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und dienen der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Da die Anwendung der Regelungen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt und fortlaufend Konkretisierungen erfolgen können, ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
