ElektroG: Neue Rücknahmepflichten von u.a. Einweg-E-Zigaretten
Zum 1. Januar 2026 trat die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist es,, die Rückgabe und das Recycling von Elektrogeräten zu verbessern sowie Brandrisiken durch Lithium-Batterien zu reduzieren.
Einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen
Künftig müssen Rücknahmestellen für Elektrogeräte bundesweit einheitlich gekennzeichnet werden. Hierfür wird ein offizielles Sammelstellenlogo eingeführt, das gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht werden muss. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch Rückgabemöglichkeiten schneller erkennen und einfacher nutzen können. Das Logo Sammelstellenlogo kann über die Homepage der Stiftung ear abgerufen werden.
Erweiterte Rücknahmepflicht für E-Zigaretten
Besonders wichtig für Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen: Ab dem 1. Juli 2026 wird die Rücknahmepflicht für elektronische Tabakerhitzer deutlich ausgeweitet.
Wer solche Produkte verkauft, muss ausgediente Geräte künftig unabhängig von der Größe des Geschäfts zurücknehmen. Die Rückgabe darf dabei nicht an den Kauf eines neuen Produkts gekoppelt werden.
Betroffene Verkaufsstellen die nach dem 30. Juni 2026 keine elektronischen Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer vertreiben, unterliegen nicht der Rücknahmepflicht.
Über die Rückgabemöglichkeiten muss künftig deutliche informiert werden. Das bundeseinheitliche Sammelstellenlogo ist daher auch für diese Rücknahmestellen verpflichtend.
Mehr Sicherheit bei der Entsorgung
Ein weitere Schwerpunkt der Gesetzesnovelle ist die Verringerung von Brandrisiken durch Lithium-Batterien. Beschädigte oder falsch entsorgte Batterien stellen für Entsorgungsbetriebe ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, ist eine ordnungsgemäße Erfassung, Lagerung und Beförderung von E-Zigaretten unerlässlich. Besonders Kioske, Tabakfachgeschäfte und Tankstellen, die häufig als erste Rücknahmestellen fungieren, sollten geeignete Sammelbehälter bereitstehen.
Zur Unterstützung stehen Schulungsangebote von spezialisierten Anbietern zur Verfügung. Diese vermitteln die erforderlichen Kenntnisse zum sicheren Umgang.
Elektrogeräte dürfen zudem an Wertstoffhöfen künftig nur von geschultem Personal sortiert und den Sammelbehältern zugeordnet werden.
Handlungsbedarf für Verkaufsstellen
Kioske, Tankstellen und andere Händler von E-Zigaretten sollten sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Insbesondere die Einrichtung einer Rücknahmestelle sowie die vorgeschriebene Kennzeichnung muss rechtzeitig umgesetzt werden.
Ausführliche Informationen zum ElektroG können hier abgerufen werden.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert über aktuelle rechtliche Entwicklungen und dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.
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