Mehr Transparenz weniger Greenwashing: Neue Anforderungen durch die EmpCo-RL

Werbeaussagen zu Umweltfreundlichkeit, Klimafreundlichkeit, Nachhaltigkeit oder Klimaneutralität geraten zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion.
Verbraucherschutzorganisationen, aber auch zahlreiche Unternehmen, fordern strengere Vorgaben gegen Greenwashing. Umweltbezogene Werbeversprechen sollen künftig nur noch dann einen Wettbewerbsvorteil schaffen, wenn deren positive Wirkung auf die Umwelt nachvollziehbar und nachweisbar belegt werden kann.
Green Deal: Die EU verschärft die Regeln für Werbung und Marketing
Im Rahmen des European Green Deal verfolgt die Europäische Union mehrere Maßnahmen um Greenwashing, irreführende Umweltaussagen und Wettbewerbsverzerrungen einzudämmen. Gleichzeitig sollen sowohl Hersteller als auch Verbraucher stärker für die Langlebigkeit und Nachhaltigkeit von Produkten sensibilisiert werden.
Dazu gehört insbesondere die Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-Richtlinie):
Die Richtlinie aktualisiert die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCP-Richtlinie). Sie musste bis zum 26. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Die deutsche Umsetzung erfolgte durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Die Regeln der EmpCo legen nahe, dass Unternehmen ihre bisherige Praxis kritisch überprüfen und dabei insbesondere folgende Fragestellungen in den Blick nehmen sollten:
Welche nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen werden aktuell in der Unternehmenskommunikation verwendet?
Sind diese Aussagen mit den Vorgaben der EmpCo vereinbar?
Können die Aussagen durch geeignete Nachweise, etwa Zertifikate, Daten oder externe Validierungen, belegt werden?
Welche vorvertraglichen Informationen werden Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt und entsprechen diese den Anforderungen der EmpCo?
Kommen Siegel oder Kennzeichnungen zum Einsatz, die keiner unabhängigen externen Prüfung unterliegen?
Wie sollten interne Freigabeprozesse gestaltet werden und welche Abteilungen sind hierfür einzubeziehen, um eine rechtskonforme Kommunikation sicherzustellen?
Weitere Informationen können dem offiziellen Q&A der EU entnommen werden: Q&A - Empowering Consumers for the Green Transition
Hinweis: Dieser Beitrag informiert über aktuelle rechtliche Entwicklungen und dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.