Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe

Die Verordnung hat die vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlMIEV) abgelöst, die die Kennzeichnung von Allergenen regelt.
Die EU-Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer auf alles Stufen der Lebensmittelkette. Die Informationspflichten über potentiell wirksame Allergene gelten für alle Lebensmittel, die für Endverbraucher bestimmt sind. Alle Bäckereien, Metzger, Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, aber auch Großhandel und Lieferanten für gastronomische Betriebe usw., müssen demnach Informationen über mögliche Allergene in ihren Produkten für Gäste und Kunden bereithalten. 
In unserem Infoblatt erhalten Sie wichtige Informationen über die konkrete Kennzeichnung, Hinweise zur Umsetzung der Allregen-Kennzeichnung im Gastgewerbe und praktische Tipps und Beispiele.