EU-Pauschalreiserichtlinie

Das neue Reiserecht ist ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden.

Grundlagen

Grundlage für das neue Reiserecht ist die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie.
Diese berücksichtigt Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Zudem soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten (“Vollharmonisierung”).
Durch die Umsetzung der Richtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung “verbundener Reiseleistungen”. Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern,
die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen. 

Infoblätter Reiserecht

Wir haben das Wichtigste für Unternehmen der Tourismuswirtschaft in den nachfolgenden Infoblättern zusammengestellt. Darin werden u.a. die folgenden Fragen geklärt:
  • Um was geht es?
  • Wer ist betroffen?
  • Was ist eine Pauschalreise und was nicht?
  • Was bedeutet es in der Praxis für den Gastgeber, wenn er Veranstalter oder Vermittler ist?
  • Wann wird der Vermittler zum Reiseveranstalter?
  • Welche sind die Schritte zur Umsetzung mit Unternehmen?
(Mit freundlicher Unterstützung des DIHK e.V.)