Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltigkeit spielt bei der öffentlichen Beschaffung eine immer größere Rolle. Bund, Länder und Kommunen berücksichtigen bei der Vergabe von Aufträgen zunehmend Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz sowie soziale Kriterien. Für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft eröffnet dies zusätzliche Marktchancen – insbesondere in den Bereichen Design, Kommunikation, Marketing, Medienproduktion, Architektur, Veranstaltungsmanagement und digitale Dienstleistungen.
Klimaschutz und nachhaltige Beschaffung in Nordrhein-Westfalen
Mit dem Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verfolgt das Land das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 65 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz die Landesverwaltung, ihre Aufgaben bis 2030 bilanziell klimaneutral wahrzunehmen.
Für Kreativunternehmen bedeutet dies eine steigende Nachfrage nach nachhaltigen Kommunikations- und Gestaltungskonzepten, ressourcenschonenden Produkten sowie klimafreundlichen Dienstleistungen.
Kreislaufwirtschaft als Vergabekriterium
Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen stärkt die nachhaltige öffentliche Beschaffung und fördert den Einsatz ressourcenschonender Materialien. Öffentliche Auftraggeber sollen unter anderem
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Rezyklate und Recyclingmaterialien bevorzugen,
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wiederverwendbare und langlebige Produkte berücksichtigen sowie
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ressourcenschonende Lösungen in ihre Beschaffungsentscheidungen einbeziehen.
Davon profitieren insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Design, Druck, Produktentwicklung und Medienproduktion, die nachhaltige Materialien und Produktionsverfahren einsetzen.
Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil
Das Land Nordrhein-Westfalen richtet seinen Einkauf zunehmend strategisch an Nachhaltigkeits-, Klima- und Innovationszielen aus. Für Kreativunternehmen bedeutet dies, dass neben Qualität und Preis auch ökologische und soziale Aspekte stärker in Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Wer nachhaltige Leistungen anbietet und diese nachvollziehbar dokumentieren kann, verbessert seine Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen. Dazu gehören beispielsweise
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ressourcenschonende Produktionsprozesse,
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der Einsatz zertifizierter Materialien,
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klimafreundliche Druck- und Medienproduktionen,
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energieeffiziente digitale Lösungen oder
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nachhaltige Veranstaltungs- und Kommunikationskonzepte.
Öffentliche Ausschreibungen erfolgreich nutzen
Gerade kleinere Kreativunternehmen profitieren häufig von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte, da diese in der Regel einfacher und weniger aufwendig ausgestaltet sind. Unabhängig von der Verfahrensart gewinnt die nachvollziehbare Darstellung eigener Nachhaltigkeitsleistungen zunehmend an Bedeutung. Öffentliche Auftraggeber verlangen hierfür je nach Ausschreibung Eigenerklärungen, Gütezeichen oder andere geeignete Nachweise.
Fazit
Nachhaltige Beschaffung entwickelt sich zunehmend zu einem Wettbewerbsfaktor bei öffentlichen Aufträgen. Kreativunternehmen, die Nachhaltigkeit bereits in ihre Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsprozesse integrieren und diese transparent darstellen, können ihre Chancen auf öffentliche Aufträge verbessern und sich als verlässliche Partner der öffentlichen Hand positionieren.
Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen
Wer sich intensiver mit nachhaltiger öffentlicher Beschaffung beschäftigen möchte, findet in den folgenden Gesetzen und Informationsangeboten weiterführende Hinweise:
Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (KlimaG NRW)
Regelt die Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen und formuliert die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz.
https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01042025-gesetz-zur-neufassung-des-klimaschutzgesetzes-nordrhein-westfalen/
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW) Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, bei Beschaffung und Auftragsvergabe Aspekte der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen und umweltfreundliche Erzeugnisse zu bevorzugen, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01042025-kreislaufwirtschaftsgesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen/
Vergabeverordnung (VgV)
Die VgV regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte und konkretisiert die Vorgaben des GWB.
https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte und bietet öffentlichen Auftraggebern Spielräume zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. Aktueller Hinweis: Seit dem 1. Januar 2026 müssen Kommunen in NRW die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nicht mehr verbindlich anwenden, was den Kommunen neue Freiheiten in der Auftragsvergabe eröffnet. Für direkte Landesbehörden und Ministerien in NRW ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit (ökologische und soziale Kriterien) bei Liefer- und Dienstleistungen weiterhin in der UVgO verankert
(vgl.https://www.vergabevorschriften.de/themen/umweltaspekte)
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB)
Die KNB unterstützt Unternehmen und öffentliche Auftraggeber mit Leitfäden, Schulungen, Praxisbeispielen und Informationen zur nachhaltigen Beschaffung.
https://www.koinno.de/
Kompass Nachhaltigkeit
Das Informationsportal bietet Praxisbeispiele, Ausschreibungshilfen, Gütezeichen und Orientierung zu sozialen und ökologischen Kriterien für zahlreiche Produkt- und Dienstleistungsgruppen.
https://www.kompass-nachhaltigkeit.de
Umweltbundesamt – Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung
Das Umweltbundesamt stellt umfangreiche Leitfäden, rechtliche Einordnungen und Praxishilfen zur Berücksichtigung von Klima- und Ressourcenschutz in Vergabeverfahren bereit. Besonders empfehlenswert ist die aktuelle Arbeitshilfe „Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung“ (2025).
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung
Wer sich intensiver mit nachhaltiger öffentlicher Beschaffung beschäftigen möchte, findet in den folgenden Gesetzen und Informationsangeboten weiterführende Hinweise:
Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (KlimaG NRW)
Regelt die Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen und formuliert die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz.
https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01042025-gesetz-zur-neufassung-des-klimaschutzgesetzes-nordrhein-westfalen/
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW) Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, bei Beschaffung und Auftragsvergabe Aspekte der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen und umweltfreundliche Erzeugnisse zu bevorzugen, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01042025-kreislaufwirtschaftsgesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen/
Vergabeverordnung (VgV)
Die VgV regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte und konkretisiert die Vorgaben des GWB.
https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte und bietet öffentlichen Auftraggebern Spielräume zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. Aktueller Hinweis: Seit dem 1. Januar 2026 müssen Kommunen in NRW die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nicht mehr verbindlich anwenden, was den Kommunen neue Freiheiten in der Auftragsvergabe eröffnet. Für direkte Landesbehörden und Ministerien in NRW ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit (ökologische und soziale Kriterien) bei Liefer- und Dienstleistungen weiterhin in der UVgO verankert
(vgl.https://www.vergabevorschriften.de/themen/umweltaspekte)
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB)
Die KNB unterstützt Unternehmen und öffentliche Auftraggeber mit Leitfäden, Schulungen, Praxisbeispielen und Informationen zur nachhaltigen Beschaffung.
https://www.koinno.de/
Kompass Nachhaltigkeit
Das Informationsportal bietet Praxisbeispiele, Ausschreibungshilfen, Gütezeichen und Orientierung zu sozialen und ökologischen Kriterien für zahlreiche Produkt- und Dienstleistungsgruppen.
https://www.kompass-nachhaltigkeit.de
Umweltbundesamt – Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung
Das Umweltbundesamt stellt umfangreiche Leitfäden, rechtliche Einordnungen und Praxishilfen zur Berücksichtigung von Klima- und Ressourcenschutz in Vergabeverfahren bereit. Besonders empfehlenswert ist die aktuelle Arbeitshilfe „Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung“ (2025).
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung
