Rechtliche Grundlagen für nachhaltige Beschaffung

Die aktuellen rechtlichen Grundlagen und deren Novellierungen schaffen für die 11 Teilbranchen der Kreativwirtschaft nicht nur neue Vorgaben, sondern auch konkrete Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen (vgl. gpanrw.de). Öffentliche Auftraggeber haben eine besondere Verantwortung aufgrund ihrer Verpflichtung zum Allgemeinwohl und müssen bei der Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen (vgl. vergabe.nrw.de). Dies bedeutet für Kreativunternehmen:
  • Neue Marktchancen: Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren eröffnet Kreativunternehmen mit nachhaltigen Geschäftsmodellen neue Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Aufträgen (vgl. wirtschaft.nrw).
  • Differenzierungspotenzial: Kreativunternehmen können sich durch nachhaltige Angebote vom Wettbewerb abheben und bei gleichem Preis den Zuschlag erhalten (vgl. vergabe.nrw.de).
  • Langfristige Planungssicherheit: Die rechtlichen Vorgaben schaffen Planungssicherheit und belohnen Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle (vgl. gpanrw.de).
Die Kreativwirtschaft in NRW mit ihren mehr als 315.000 Erwerbstätigen in rund 50.000 Unternehmen ist eine Schlüsselbranche der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und trägt entscheidend zur Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Landes bei (vgl. land.nrw). Mit einer Bruttowertschöpfung von rund 20,5 Milliarden Euro erreicht die Kultur- und Kreativwirtschaft in NRW ähnliche Beiträge wie die Metallindustrie oder der Maschinenbau.

Aktuelle Novellierung der Gemeindeordnung NRW

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 9. Juli 2025 das kommunale Vergaberecht grundlegend reformiert. Kernstück ist der neue § 75a GO NRW „Allgemeine Vergabegrundsätze“, der seit dem 1. Januar 2026 gilt.
Der neue § 75a verpflichtet Kommunen, öffentliche Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam sowie unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz zu vergeben. Gleichzeitig wurden die bisherigen landesrechtlichen Vorgaben für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte aufgehoben. Dadurch erhalten Kommunen mehr Handlungsspielraum und können Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich durch eigene Satzungen gestalten. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten weiterhin die europäischen und bundesrechtlichen Vergabevorschriften.
Für die Kultur- und Kreativwirtschaft eröffnet die Reform zusätzliche Chancen. Der größere Gestaltungsspielraum ermöglicht es Kommunen, qualitative, innovative und nachhaltige Leistungen stärker zu berücksichtigen. Davon profitieren insbesondere Kreativunternehmen, die sich durch Qualität, Innovation und nachhaltige Geschäftsmodelle von Wettbewerbern abheben.

Auswirkungen der Vergaberechtsreform auf die Kreativwirtschaft

Die Reform orientiert sich am sogenannten „Schweizer Modell“, bei dem das wirtschaftlichste und nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot den Zuschlag erhält. Damit können qualitative Kriterien wie Gestaltungskompetenz, Innovationsgrad, Nachhaltigkeit, Funktionalität oder der langfristige Nutzen einer Leistung stärker in die Vergabeentscheidung einbezogen werden.
Gerade für die Kultur- und Kreativwirtschaft ist dieser Perspektivwechsel von besonderer Bedeutung. Kreative Leistungen entstehen nicht als standardisierte Produkte, sondern durch Ideen, Konzeption und gestalterische Qualität. Ihr Mehrwert liegt häufig in ihrer Wirkung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit – Eigenschaften, die sich nicht allein über den Preis abbilden lassen.
Für Kreativunternehmen ergeben sich daraus insbesondere folgende Potenziale:
  • Wettbewerb über Qualität statt ausschließlich über den Preis.
  • Stärkere Berücksichtigung von Innovation, Gestaltungskompetenz und nachhaltigen Lösungsansätzen.
  • Bessere Chancen für individuelle und komplexe Kreativleistungen, deren Mehrwert erst durch qualitative Bewertung sichtbar wird.

Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW)

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 22. März 2018 bildet eine zentrale rechtliche Grundlage für öffentliche Vergaben in NRW (vgl. vergabe.nrw.de). Es gilt für Aufträge ab einem Wert von 25.000 Euro netto und stellt sicher, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ein fairer Wettbewerb unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Tariftreue und Mindestlohn gewährleistet wird.
Die Neufassung des TVgG NRW hat das Gesetz auf die wesentlichen Vorschriften zurückgeführt und umfasst nur noch vier Paragraphen statt der bisherigen achtzehn. Während die Kriterien der Sozialverträglichkeit, des Umweltschutzes und der Energieeffizienz in der aktuellen Fassung nicht mehr explizit enthalten sind, bleiben diese Aspekte dennoch über andere Rechtsgrundlagen relevant.
Für Kreativunternehmen bedeutet dies konkret:
  • Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an alle Beschäftigten
  • Einhaltung der Tariftreuepflicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
  • Übertragung dieser Pflichten auf alle Nachunternehmen in der Lieferkette

Klimaschutzgesetz NRW - Stand und Entwicklung

Das Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzziele des Landes. Es sieht eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030, 88 Prozent bis 2040 sowie das Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045 vor. Darüber hinaus verpflichtet § 7 KlimaG NRW das Land, bis 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Diese Zielsetzungen prägen zunehmend auch die öffentliche Beschaffung.
Für die Kultur- und Kreativwirtschaft bedeutet dies vor allem eines: Klimaschutz muss sichtbar, verständlich und wirksam umgesetzt werden. Öffentliche Auftraggeber benötigen dafür Kommunikationsstrategien, Beteiligungsformate, nachhaltige Marken- und Designkonzepte sowie ressourcenschonende Produkte und digitale Lösungen. Kreativunternehmen leisten damit nicht nur einen gestalterischen Beitrag, sondern unterstützen Verwaltungen dabei, Klimaschutzziele zu vermitteln, Veränderungsprozesse zu begleiten und nachhaltige Entwicklungen nachvollziehbar zu machen. Nachhaltigkeitskompetenz wird damit zunehmend zu einem Wettbewerbsvorteil bei öffentlichen Ausschreibungen.

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG)

Mit dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrWG) verankert das Land die Kreislaufwirtschaft als Leitprinzip der öffentlichen Beschaffung. Öffentliche Auftraggeber sollen Produkte, Bauleistungen und Dienstleistungen bevorzugen, die Ressourcen schonen, langlebig, reparaturfähig, wiederverwendbar oder recyclingfähig sind sowie möglichst unter Einsatz von Rezyklaten oder nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Bei öffentlichen Bauvorhaben soll darüber hinaus der Einsatz qualitätsgesicherter Recyclingbaustoffe gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Für die Kultur- und Kreativwirtschaft erweitert sich damit der Blick auf Nachhaltigkeit über den reinen Materialeinsatz hinaus. Gefragt sind Konzepte, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder Projekts berücksichtigen – von der Planung über die Materialwahl bis zur Wiederverwendung oder dem Rückbau.
Je nach Teilbranche ergeben sich unterschiedliche Anknüpfungspunkte:
  • Architektur und Innenarchitektur: Planung kreislauffähiger Gebäude, Berücksichtigung von Rückbau, Wiederverwendung und Recyclingbaustoffen.
  • Produkt- und Industriedesign: Entwicklung langlebiger, reparaturfähiger und ressourcenschonender Produkte sowie Gestaltung für Wiederverwendung und Recycling.
  • Kommunikations-, Grafik- und Mediendesign: Material- und ressourcenschonende Printprodukte, digitale Alternativen sowie nachhaltige Produktions- und Beschaffungskonzepte.
  • Ausstellungs-, Messe- und Veranstaltungsdesign: Modulare, wiederverwendbare Systeme sowie Konzepte zur Reduzierung von Materialverbrauch und Abfällen.

Praktische Umsetzung für Kreativunternehmen

Um bei öffentlichen Ausschreibungen erfolgreich zu sein, sollten Kreativunternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen klar kommunizieren, z.B. durch Verwendung umweltfreundlicher Materialien und Produktionsprozesse, Einsatz von Recyclingpapier, Ökostrom und umweltfreundlichen Tinten bei Druckerzeugnissen oder Entwicklung energieeffizienter digitaler Lösungen mit geringem CO₂-Fußabdruck (vgl. kompass-nachhaltigkeit.de der Stadt Euskirchen).
Für eine erfolgreiche Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist eine transparente Dokumentation der Nachhaltigkeitsleistungen entscheidend. Ab einem Auftragswert von 5.000 € (netto) ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien schriftlich zu dokumentieren, als Nachweis werden unabhängige Gütezeichen oder qualifizierte Eigenerklärungen akzeptiert.
Die Vergabe von Kreativleistungen unterliegt besonderen Herausforderungen, da kreative Angebote oft schwer vergleichbar sind. Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Ausschreibung von Kreativleistungen besondere Aspekte berücksichtigen, wie die Gestaltung der Vergabeunterlagen und die Auswahl geeigneter Zuschlagskriterien.

Fazit

Nachhaltigkeit entwickelt sich in der öffentlichen Beschaffung zunehmend von einem ergänzenden Bewertungskriterium zu einem strategischen Handlungsprinzip. Öffentliche Auftraggeber stehen vor der Aufgabe, Klimaschutz, Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und soziale Verantwortung in ihre Beschaffungsentscheidungen zu integrieren. Damit steigen zugleich die Anforderungen an Konzepte, Dienstleistungen und Produkte, die diese Ziele wirksam unterstützen.
Gerade hierin liegt die besondere Stärke der Kultur- und Kreativwirtschaft. Kreative Leistungen schaffen nicht nur gestalterische Qualität, sondern entwickeln Lösungen, die ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Anforderungen miteinander verbinden. Ob nachhaltige Kommunikationsstrategien, kreislauffähige Produkt- und Raumkonzepte oder digitale Anwendungen – Kreativunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Transformation des öffentlichen Sektors.
Wer Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil seiner Leistungen versteht und diesen Mehrwert überzeugend vermittelt, positioniert sich als kompetenter Partner für öffentliche Auftraggeber. Damit wird nachhaltige Beschaffung nicht nur zu einer rechtlichen Anforderung, sondern zu einer Chance, Innovation, Qualität und gesellschaftliche Verantwortung erfolgreich miteinander zu verbinden.