Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen der IHK Mittleres Ruhrgebiet
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
1. Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet (IHK) erkennen Sie die folgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. Sie gelten für alle Veranstaltungen und Seminare der IHK. Die Organisation und Durchführung erfolgt über das Arbeitsteam KompetenzWerk. Ausschließlich aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit haben wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Die Anmeldung zu Veranstaltungen muss über das Online-Buchungs-Portal oder in Textform per E-Mail an (kompetenzwerk@bochum.ihk.de) erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per E-Mail bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt das KompetenzWerk dies dem Anmeldenden zeitnah mit. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen keine Anmeldung zur IHK-Prüfung beinhaltet. Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfungen müssen die Anmeldungen zu Prüfungen bis zu den vorgegebenen Anmeldeterminen erfolgen. Eine Anmeldung zu den IHK-Prüfungen muss separat online über ein besonderes Formular – zu finden unter www.bochum.ihk.de im Bereich Bildung – erfolgen.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch das KompetenzWerk fällig. Kosten für Lernmittel sind im Preis enthalten, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich zugesagt wird. Die Veranstaltungen sind gemäß § 4 Nr. 22 Bstb. a.) UStG steuerfrei. Die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
3. Rücktritt
Der Teilnehmende kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung
dem KompetenzWerk schriftlich mitteilt. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem KompetenzWerk. Der Teilnehmende ist mit Zustimmung des KompetenzWerks zur Nennung eines Ersatzteilnehmenden berechtigt. Das KompetenzWerk wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmenden zwingend notwendige Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise zur Veranstaltung, so ist der Teilnehmende zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
dem KompetenzWerk schriftlich mitteilt. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem KompetenzWerk. Der Teilnehmende ist mit Zustimmung des KompetenzWerks zur Nennung eines Ersatzteilnehmenden berechtigt. Das KompetenzWerk wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmenden zwingend notwendige Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise zur Veranstaltung, so ist der Teilnehmende zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
4. Wechsel des Trainers/der Trainerin
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Trainer und Verschiebungen im Ablauf den
Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
5. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen
Das KompetenzWerk hat das Recht, insbesondere bei unzureichender Teilnehmerzahl, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem
Fall erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten (z.B. Reisekosten / Arbeitsausfall) der Teilnehmenden wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
Fall erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten (z.B. Reisekosten / Arbeitsausfall) der Teilnehmenden wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
6. Haftung
Die IHK haftet nicht für Schäden des Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
7. Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, Widerspruchsrecht
Das KompetenzWerk verarbeitet und nutzt die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmenden, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung oder die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Darüber hinaus kann das KompetenzWerk Daten für die Zusendung von Informationen über eigene ähnliche Angebote im Zusammenhang mit beruflicher Bildung verarbeiten oder nutzen, soweit der Teilnehmende einer solchen Verwendung nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch gegen die Verwendung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden für die oben genannten Informationszwecke ist jederzeit, zum Beispiel per E-Mail, möglich.
8. Urheberrecht
Die bei Veranstaltungen des KompetenzWerks ausgegebenen Unterlagen, Arbeitsblätter und Fotoprotokolle unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Art von audio- und visuellen Mitschnitten von Veranstaltungen ist nicht gestattet.
9. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Bochum.
Mit Veröffentlichung dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen werden die bisher veröffentlichten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der IHK Mittleres
Ruhrgebiet unwirksam.
Ruhrgebiet unwirksam.
Stand: 03/2023