Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen der IHK Mittleres Ruhrgebiet

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 

1. Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet (IHK) erkennen Sie die folgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. Diese gelten für alle Veranstaltungen und Seminare der IHK und ausschließlich; Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder andere Bedingungen des Teilnehmers oder Bestellers gelten nicht. Die Organisation und Durchführung erfolgt über das Arbeitsteam KompetenzWerk der IHK. Lediglich aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit haben wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Die Anmeldung zu Veranstaltungen muss über das Online-Buchungs-Portal oder in Textform per E-Mail an (kompetenzwerk@bochum.ihk.de) erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per E-Mail bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt das KompetenzWerk dies dem Anmeldenden zeitnah mit. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen keine Anmeldung zur IHK-Prüfung beinhaltet. Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfungen müssen die Anmeldungen zu Prüfungen bis zu den vorgegebenen Anmeldeterminen erfolgen. Eine Anmeldung zu den IHK-Prüfungen muss separat online über ein besonderes Formular – zu finden unter www.bochum.ihk.de im Bereich Bildung – erfolgen.

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch das KompetenzWerk fällig. Kosten für Lernmittel sind im Preis nicht enthalten, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich zugesagt wird. Die Veranstaltungen sind gemäß § 4 Nr. 22 Bstb. a.) UStG steuerfrei. Die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

3. Rücktritt

Der Teilnehmende kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem KompetenzWerk schriftlich mitteilt. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem KompetenzWerk. Der Teilnehmende ist mit Zustimmung des KompetenzWerks zur Nennung eines Ersatzteilnehmenden berechtigt. Das KompetenzWerk wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmenden zwingend notwendige Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise zur Veranstaltung, so ist der Teilnehmende zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.

4. Wechsel des Trainers/der Trainerin

Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Trainer und Verschiebungen im Ablauf den Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

5. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen

Das KompetenzWerk hat das Recht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei unzureichender Teilnehmerzahl oder Krankheit sowie kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Dozenten aus sonstigen Gründen oder höherer Gewalt, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall
erstattet. Alternativ kann das KompetenzWerk Nachholtermine anberaumen. Das KompetenzWerk ist zur Änderung der Rahmenbedingungen der Veranstaltung aus sachlich nachvollziehbarem Grund berechtigt, z.B. bei Erkrankung des Referenten, sofern und soweit dies dem Anmelder zumutbar ist. Unter gleichen Voraussetzungen ist es zulässig, die Veranstaltung statt als Präsenzveranstaltung im Wege der elektronischen Kommunikation (Live-Online-Unterricht, Videokonferenz) durchzuführen. Der bloße Wechsel der Dozenten, die Durchführung auf elektronischem Weg, Verschiebung im Ablaufplan und Wechsel des Veranstaltungsortes berechtigen den Anmelder weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ansprüche auf Erstattung von Ersatz- und/oder Folgekosten (z.B. Reisekosten / Arbeitsausfall) der Teilnehmenden wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen.

6. Haftung

Die IHK haftet nicht für Schäden des Teilnehmenden, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vetragszwecks gefährdet ist. Unberührt von dem
Haftungsausschuss nach Satz 1 bleiben zudem Ansprüche aus dem ProdHaftG.

7. Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, Widerspruchsrecht

Das KompetenzWerk verarbeitet und nutzt die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmenden, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung oder die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Dies umfasst die Weitergabe von Daten an die von der IHK zwecks Erfüllung des mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages beauftragten Dienstleister. Darüber hinaus kann das KompetenzWerk Daten für die Zusendung von Informationen über eigene ähnliche Angebote im Zusammenhang mit beruflicher Bildung verarbeiten oder nutzen, soweit der Teilnehmende einer solchen Verwendung nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch gegen die Verwendung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden für die oben genannten Informationszwecke ist jederzeit, zum Beispiel per E-Mail, möglich.

8. Urheberrecht

Die bei Veranstaltungen des KompetenzWerks ausgegebenen Unterlagen, Arbeitsblätter und Fotoprotokolle unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Art von audio- und visuellen Mitschnitten von Veranstaltungen ist nicht gestattet.

9. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Bochum. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche Bochum.
 

11. Geltung

Ab Veröffentlichung dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen gelten diese für nachfolgend geschlossene Verträge der IHK ausschließlich; zuvor veröffentlichte Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der IHK Mittleres Ruhrgebiet werden nicht Teil neuer Verträge.
 Stand: 06/2023