BildungsScheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung berufliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot wird ausgebaut und der Zugang zum Förderangebot flexibler. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen mit einem Förderanteil von 50 %, maximal jedoch 500,- €.

Wie funktioniert der Bildungsscheck NRW?

Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 500,- €. Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang. Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten. Der Arbeitgeber (Betrieb) darf höchstens 249 Beschäftigte haben.

Was ist sonst noch wichtig?

Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf € 40.000,- nicht überschreiten (80.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung).
Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert.
Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert

Ausgeschlossen von der Förderung sind:


Rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen) sowie Weiterbildungen für Beschäftigte, die einen Anspruch auf eine andere staatliche Förderung (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsprämie) haben. Gleiches gilt für Weiterbildungen, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen oder untergesetzlicher Normen vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Ist sowohl eine Förderung durch die Bildungsprämie als auch durch den Bildungsscheck möglich, so ist die Bildungsprämie vorrangig zu nutzen.
Wichtig: Eine Veranstaltungsbuchung/-anmeldung kann bereits vor der Bildungsscheckausgabe erfolgen. Allerdings darf die Weiterbildung frühestens eine Tag nach der Bildungsscheckausgabe beginnen.
Alle Bildungsscheck-Beratungsstellen in NRW sind über die Beratungsstellensuche des Portals "Weiterbildungsberatung in NRW" zu finden. Sowohl für die individuelle wie auch für die betriebliche Bildungsscheck-Beratung wird empfohlen, telefonisch einen Termin mit der Beratungsstelle zu vereinbaren.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Weiterbildungsberatungsstellen in NRW, Telefon 0211 837-1929
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
Alle Informationen zum BildungsScheck können Sie auf der Seite des MAGS NRW unter nachfolgendem Link nachlesen:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck

 
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Information zu möglichen Fördermitteln ohne Gewähr!