Nr. 5600020

Telefontraining für Auszubildende

Seminarinhalt

- Kundenorientiertes Denken und Verhalten: Voraussetzungen und praktische Umsetzung
- Der telefonische Arbeitsplatz
- Erstellen eines Telefonskripts
- Gesprächseröffnung
- Fragetechniken
- Gesprächsabschluss
- Verhaltensregeln in schwierigen Gesprächssituationen
Abschluss: IHK-Teilnahmebescheinigung

Zielsetzung

Die Teilnehmer können berufliche Telefonate künftig mit mehr Selbstsicherheit führen. Mit den richtigen Fragetechniken und Verhaltensregeln für die jeweilige Gesprächssequenz kommunizieren sie so effizienter und zielorientierter.

Zielgruppe

Auszubildende die telefonischen Kundenkontakt haben und diesen verbessern möchten

Dauer, Termine und Ort

Dauer: Das Seminar dauert jeweils einen Tag. Es findet statt, sofern genügend Anmeldungen vorliegen.
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr - 16:30 Uhr
Das Seminar beginnt, sofern genügend Anmeldungen vorliegen.
Termine: für die einzelnen Seminartage finden Sie HIER
Ort: Das Seminar findet im KompetenzWerk der IHK Mittleres Ruhrgebiet statt.

Seminarentgelt

195,00 €

Anmeldung

TERMINE UND ANMELDUNG

Rücktrittsrecht

Bei Seminaren und kurzzeitigen Lehrgängen (bis 300 UStd.) ist ein Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Erklärung bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Semester oder Lehrgangsabschnitte erstrecken, kann der Teilnehmer die Teilnahme an den folgenden Semestern bzw. Lehrgangsabschnitten unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum letzten Unterrichtstag eines laufenden Semesters/Lehrgangsabschnitts schriftlich kündigen. Die Vorschriften zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet. Eine fristgerechte Abmeldung ist ohne jegliche Kosten für den Teilnehmer möglich. Bei später eingehender Erklärung bis zum Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungskostenpauschale i. H. v. 75,- € erhoben. Bei Rücktritt bzw. Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Im Übrigen berechtigt die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangs-/Seminarstunden nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich.