Neuordnungen 2026

Neuordnungen 2026 und Ausblick
Eine Ausbildung soll zu einer beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Daher müssen Ausbildungsverordnungen regelmäßig entweder neu erstellt oder überarbeitet werden. 2026 ist viel Bewegung
Industriell-technische Berufe

Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin (aktuell Bauzeichner)

Nach 24 Jahren wird die aktuell geltende Ausbildungsverordnung am 01.08.2026 aufgehoben. Mit der Ausbildungsverordnung der Bautechnischen Konstrukteure tritt dann eine Verordnung in Kraft, die den heutigen Anforderungen der Baubranche besser gerecht werden wird. Insbesondere der Einzug von Building Information Modeling hat zu erheblichen Änderungen darin geführt, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden. Dies hat direkten Einfluss auf die Ausbildung der Bauzeichner.
Aus den bisherigen Schwerpunkten werden die Fachrichtungen „Architektur“ und „Ingenieurbau“ und eine etwas umbenannte Fachrichtung „Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau“ in den Einsatzgebieten Tiefbau, Verkehrswegebau oder Landschaftsbau.
Die Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung wurde beibehalten. In der Abschlussprüfung wurde in einem Prüfungsteil ein Variantenmodell eingeführt. Es kann zwischen einem „betrieblichen Auftrag“ und einer „Arbeitsprobe“ gewählt werden.
Die überbetrieblichen Ausbildungsinhalte (häufig als Baustellenpraktikum bezeichnet) wird es in der gewohnten Form nicht mehr geben. Lediglich im ersten Ausbildungsjahr sind 6 Wochen in Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte zu absolvieren (vgl. § 6 Satz 1), wenn der Ausbildende nicht in der Lage ist diese in gleicher inhaltlicher und zeitlicher Ausgestaltung wie in der überbetrieblichen Ausbildung anzubieten. Konkret handelt es sich um die Nummer 7c des Abschnittes A (s. S. 15 in der Ausbildungsverordnung): „Umsetzbarkeit von Bauplänen in der Praxis berücksichtigen durch Mitwirken an Baustellenprozessen“.
Aktuell ist die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL Stuttgart) dabei, die neuen Prüfungen zu erarbeiten. Es wird erwartet, dass die ersten Zwischenprüfungen für das Frühjahr 2028 und die ersten Abschlussprüfungen ab dem Sommer 2029 zur Verfügung stehen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird voraussichtlich Umsetzungshilfen in der Reihe „Ausbildung gestalten“ herausbringen. Im Ausbildungsportal ist aktuell noch auf die entsprechende Seite des aktuellen Berufes verlinkt. Der Link wir aktualisiert, sobald die Umsetzungshilfen veröffentlicht wurden. Sie gelangen im Portal unter dem Punkt “Ausbildungsberufe“ und „Berufs-Information InfoLink“ zu der genannten Verlinkung.

Ausbildung in der Bauwirtschaft


Zum 01.08.2026 tritt die Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft in Kraft. Insgesamt wurden 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau neu geordnet.
Zweijährige Ausbildungsberufe
  • Ausbaufacharbeiter
  • Hochbaufacharbeiter
  • Tiefbaufacharbeiter
Dreijährige Ausbildungsberufe
  • Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik
  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Brunnenbauer
  • Estrichleger
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Gleisbauer
  • Kanalbauer für Infrastrukturtechnik
  • Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik
  • Maurer
  • Spezialtiefbauer
  • Straßenbauer
  • Stuckateur
  • Trockenbaumonteur
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliere
  • Zimmerer
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat 16 Umsetzungshilfen veröffentlicht, um Ausbildende über die neuen gesetzlichen Vorgaben zu informieren und bei der Vorbereitung auf die modernisierte Ausbildung zu unterstützen. Da in den Publikationen die zwei- und dreijährigen Berufe zusammengefasst sind, können alle 19 Ausbildungsberufe abgebildet werden:
Zentraler Inhalt der Neuordnung ist die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung für Auszubildende in dreijährigen Ausbildungsberufen, bei der bereits der erste Teil der Abschlussprüfung (im zweiten Ausbildungsjahr) 40 % der Endnote der Abschlussprüfung ausmacht. Für die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wird ein Anrechnungsmodell eingeführt, das sie anschlussfähiger an die dreijährigen Berufe macht und die Durchlässigkeit erhöht. Die Abschlussprüfung der zweijährigen Berufe ist identisch mit der Abschlussprüfung Teil 2 der dreijährigen Berufe.
Zukünftig werden im ersten Ausbildungsjahr 13 Wochen, im weiten Ausbildungsjahr 11 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr 6 Wochen überbetriebliche Ausbildung obligatorisch.
Zusätzlich sieht die Verordnung vor, dass der Ausbildende darüber entscheidet, ob weitere Unterweisungen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden müssen. Hierfür werden im ersten Ausbildungsjahr 3 Wochen, im weiten Ausbildungsjahr 2 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr 4 Wochen veranschlagt.
Inhaltlich wurden die in Ausbildungsinhalte an neue fachlich-technische Voraussetzungen angepasst und zugleich auf die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung ausgerichtet.

Verfahrensmechaniker Glastechnik

Die seit 2000 bestehende Ausbildungsverordnung wurde aktualisiert. Die Einsatzgebiete im Ausbildungsberuf richten sich nach den Herstellungsverfahren (Flachglas bzw. Hohlglas).
Der Beruf hat sich in Richtung Produktionsprozesse und Prozesssteuerung entwickelt. In der beruflichen Praxis stehen der Prozess der Steuerung der Glasherstellung, die Analyse von Störungen und Produktfehlern und die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen im Mittelpunkt. Der Bereich der Elektrotechnik wurde stark reduziert. Die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik ist mehr in den Fokus gerückt worden. Hydraulik spielt nur eine untergeordnete Rolle im Gegensatz zur Pneumatik und zur Elektropneumatik. An den 6 Glasfachschulen in Deutschland erfolgt die Beschulung beider Einsatzgebiete in einer Fachklasse.
Weitere Informationen: BIBB
Ausblick

Fachkraft für Gebäudemanagement

Nach intensiver und langjähriger Diskussion haben sich die Sozialpartner entschieden, einen Antrag auf Schaffung des neuen Ausbildungsberufes „Fachkraft für Gebäudemanagement“ zu stellen. Das angestrebte Berufsbild soll eine Grundlage für eine effiziente Bewirtschaftung komplexer Gebäude und Anlagen bilden. Es soll an der Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft angesiedelt sein.
Ausschlaggebend für die Einigung waren insbesondere die Ergebnisse der BIBB-Voruntersuchung, aus denen eine deutliche Empfehlung für die Schaffung eines neuen Berufsbildes hervorging. Der neue Beruf soll sich deutlich von den Handwerklichen Berufen abgrenzen. So sollen Reparaturen nicht selbst durchgeführt werden, aber die Fachkräfte sollen über das techniksche Verständnis verfügen, welche Arbeiten notwendig sind. Der Beruf soll für alle Betriebe geschaffen werden, die ein oder mehrere Gebäude bewirtschaften. Geplant ist das in Krafttreten am 01.08.2028.

Metall- und Elektroberufe

Die Metall- und Elektro-Berufe (M+E-Berufe) unterliegen einem steten Wandel. Treiber dafür sind insbesondere die Digitalisierung, neue Technologien und moderne Formen der Arbeitsorganisation. Die (Teil- )Novellierung 2018 hat diesem Umstand Rechnung getragen. Jedoch hat die anschließende Evaluation des Bundesinstituts für Berufsbildung weiteren Veränderungsbedarf deutlich gemacht.
Folgende Berufe sollen angepasst werden:
  • Anlagenmechaniker:in
  • Industriemechaniker:in
  • Konstruktionsmechaniker:in
  • Werkzeugmechaniker:in
  • Zerspanungsmechaniker:in
  • Mechatroniker:in
  • Elektroniker:in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker:in für Betriebstechnik
  • Elektroniker:in für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker:in für Geräte- und Systeme
  • Elektroniker:in für Informations- und Systemtechnik
  • Industrieelektriker:in
  • Fachkraft für Metalltechnik
Ein Ziel der Neuordnung soll die Schaffung einer besseren Durchlässigkeit werden. Das Inkrafttreten wird für frühestens den 01.08.20230 erwartet.

Technische Modelbbauer:in

Die seit dem Jahr 2009 gültige Ausbildungsverordnung wird aktuell modernisiert. Die fortschreitender Digitalisierung sowie die strukturellen Veränderungen im Modellbauhandwerk und in der Industrie machen eine Neuordnung notwendig.
Der aktuell in drei Fachrichtungen strukturierte Ausbildungsberuf soll zu einem Monoberuf mit unterschiedlichen Einsatzgebieten zusammengeführt werden. Durch die Einsatzgebiete bleibt die Spezialisierungsmöglichkeit erhalten (z. B. Karosseriemodellbau, im Gießereimodell- und Formenbau oder Anschauungsmodellbau).
Das Inkrafttreten ist für den 01.08.2027 geplant. Weitere Informationen: BIBB.

Weitere Berufe in der Neuordnung

  • Bäcker:in
  • Bauwerksabdichter:in
  • Mikrotechnologen/Mikrotechnologinnen
  • Verfahrenstechnologe Metall (geplant)
Mögliche Neue Berufe
Aktuell ist die Schaffung eines Ausbildungsberufes im Bereich der Kampfmittelräumung angefragt.

Kaufmännische Berufe

Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice

Am 01.08.2026 tritt die Verordnung der Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung der Kaufleute für Verkehrsservice aus dem Jahr 1998. Die zunehmende Multimodalität des Verkehrs und auch die Digitalisierung der Branche erfordern heute weiterführende Kompetenzen. Die neuen Standardberufsbildpositionen wurden durch die Berufsbildposition “Im Arbeitskontext kultursensibel handeln” ergänzt.
Eingeführt wird die gestreckte Abschlussprüfung.
Prüfungsbereich in Teil 1 der Abschlussprüfung wird "Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse“ sein. Das Ergebnis wird mit 20% in die Abschlussprüfung einfließen.
Die Prüfungsbereiche in Teil 2: “Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement“ , „Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten“ mit „Kommunikation, Service und Betreuung“, "Wirtschafts- und Sozialkunde”. Erstmalig werden in einem Beruf Prüfungsbereiche mit ungebundenen Aufgaben eingeführt.
Die Umsetzungshilfen des Bundesinstitutes für Berufsbildung erscheint voraussichtlich im Juni 2026.
Weitere Informationen: BIBB
Ausblick

Veranstaltungskaufleute

Technische Entwicklungen und die Digitalisierung machen auch in diesem Beruf eine Modernisierung notwendig. Hybride Veranstaltungen erfordern besondere Kompetenz im Umgang mit digitalen Tools und Plattformen. Das Thema “Sicherheit” hat ebenfalls an Bedeutung für die Veranstaltungsplanung und Durchführung gewonnen (vorbeugender Brandschutz, Besucherführung und Security). Weitere Informationen: BIBB
Das Inkrafttreten wird für den 01.08.2027 erwartet.

Berufe im Dialogmarketing

Die Antragsgespräche für eine Neuordnung werden in diesem Jahr erwartet. Die Neuordnungen könnten dann zum 01.08.2028 in Kraft treten.

Sicherheitsberufe

Die Neuordnung der Sicherheitsberufe ist ins Stocken geraten

Sport- und Fitnesskaufleute

Es wird über eine Neuordnung nachgedacht. Gewünscht ist die Trennung von den Kaufleuten im Gesundheitswesen.