Neuordnungen 2026
Neuordnungen 2026 und Ausblick
- Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin (aktuell Bauzeichner)
- Ausbildung in der Bauwirtschaft
- Verfahrensmechaniker Glastechnik
- Verfahrenstechnologe Metall
- Fachkraft für Gebäudemanagement
- Metall- und Elektroberufe
- Technische Modelbbauer:in
- Weitere Berufe in der Neuordnung
- Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice
- Veranstaltungskaufleute
- Berufe im Dialogmarketing
- Sicherheitsberufe
- Sport- und Fitnesskaufleute
Eine Ausbildung soll zu einer beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Daher müssen Ausbildungsverordnungen regelmäßig entweder neu erstellt oder überarbeitet werden. 2026 ist viel Bewegung
Industriell-technische Berufe
Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin (aktuell Bauzeichner)
Nach 24 Jahren wird die aktuell geltende Ausbildungsverordnung am 01.08.2026 aufgehoben. Mit der Ausbildungsverordnung der Bautechnischen Konstrukteure tritt dann eine Verordnung in Kraft, die den heutigen Anforderungen der Baubranche besser gerecht werden wird. Insbesondere der Einzug von Building Information Modeling hat zu erheblichen Änderungen darin geführt, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden. Dies hat direkten Einfluss auf die Ausbildung der Bauzeichner.
Aus den bisherigen Schwerpunkten werden die Fachrichtungen „Architektur“ und „Ingenieurbau“ und eine etwas umbenannte Fachrichtung „Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau“ in den Einsatzgebieten Tiefbau, Verkehrswegebau oder Landschaftsbau.
Die Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung wurde beibehalten. In der Abschlussprüfung wurde in einem Prüfungsteil ein Variantenmodell eingeführt. Es kann zwischen einem „betrieblichen Auftrag“ und einer „Arbeitsprobe“ gewählt werden.
Die überbetrieblichen Ausbildungsinhalte (häufig als Baustellenpraktikum bezeichnet) wird es in der gewohnten Form nicht mehr geben. Lediglich im ersten Ausbildungsjahr sind 6 Wochen in Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte zu absolvieren (vgl. § 6 Satz 1), wenn der Ausbildende nicht in der Lage ist diese in gleicher inhaltlicher und zeitlicher Ausgestaltung wie in der überbetrieblichen Ausbildung anzubieten. Konkret handelt es sich um die Nummer 7c des Abschnittes A (s. S. 15 in der Ausbildungsverordnung): „Umsetzbarkeit von Bauplänen in der Praxis berücksichtigen durch Mitwirken an Baustellenprozessen“.
Aktuell ist die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL Stuttgart) dabei, die neuen Prüfungen zu erarbeiten. Es wird erwartet, dass die ersten Zwischenprüfungen für das Frühjahr 2028 und die ersten Abschlussprüfungen ab dem Sommer 2029 zur Verfügung stehen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird voraussichtlich Umsetzungshilfen in der Reihe „Ausbildung gestalten“ herausbringen. Im Ausbildungsportal ist aktuell noch auf die entsprechende Seite des aktuellen Berufes verlinkt. Der Link wir aktualisiert, sobald die Umsetzungshilfen veröffentlicht wurden. Sie gelangen im Portal unter dem Punkt “Ausbildungsberufe“ und „Berufs-Information InfoLink“ zu der genannten Verlinkung.
Ausbildung in der Bauwirtschaft
Zum 01.08.2026 tritt die Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft in Kraft. Insgesamt wurden 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau neu geordnet.
Zweijährige Ausbildungsberufe
- Ausbaufacharbeiter
- Hochbaufacharbeiter
- Tiefbaufacharbeiter
Dreijährige Ausbildungsberufe
- Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik
- Beton- und Stahlbetonbauer
- Brunnenbauer
- Estrichleger
- Feuerungs- und Schornsteinbauer
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Gleisbauer
- Kanalbauer für Infrastrukturtechnik
- Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik
- Maurer
- Spezialtiefbauer
- Straßenbauer
- Stuckateur
- Trockenbaumonteur
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliere
- Zimmerer
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat 16 Umsetzungshilfen veröffentlicht, um Ausbildende über die neuen gesetzlichen Vorgaben zu informieren und bei der Vorbereitung auf die modernisierte Ausbildung zu unterstützen. Da in den Publikationen die zwei- und dreijährigen Berufe zusammengefasst sind, können alle 19 Ausbildungsberufe abgebildet werden:
Zentraler Inhalt der Neuordnung ist die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung für Auszubildende in dreijährigen Ausbildungsberufen, bei der bereits der erste Teil der Abschlussprüfung (im zweiten Ausbildungsjahr) 40 % der Endnote der Abschlussprüfung ausmacht. Für die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wird ein Anrechnungsmodell eingeführt, das sie anschlussfähiger an die dreijährigen Berufe macht und die Durchlässigkeit erhöht. Die Abschlussprüfung der zweijährigen Berufe ist identisch mit der Abschlussprüfung Teil 2 der dreijährigen Berufe.
Zukünftig werden im ersten Ausbildungsjahr 13 Wochen, im weiten Ausbildungsjahr 11 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr 6 Wochen überbetriebliche Ausbildung obligatorisch.
Zusätzlich sieht die Verordnung vor, dass der Ausbildende darüber entscheidet, ob weitere Unterweisungen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden müssen. Hierfür werden im ersten Ausbildungsjahr 3 Wochen, im weiten Ausbildungsjahr 2 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr 4 Wochen veranschlagt.
Inhaltlich wurden die in Ausbildungsinhalte an neue fachlich-technische Voraussetzungen angepasst und zugleich auf die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung ausgerichtet.
Verfahrensmechaniker Glastechnik
Die seit 2000 bestehende Ausbildungsverordnung wurde aktualisiert. Die Einsatzgebiete im Ausbildungsberuf richten sich nach den Herstellungsverfahren (Flachglas bzw. Hohlglas).
Der Beruf hat sich in Richtung Produktionsprozesse und Prozesssteuerung entwickelt. In der beruflichen Praxis stehen der Prozess der Steuerung der Glasherstellung, die Analyse von Störungen und Produktfehlern und die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen im Mittelpunkt. Der Bereich der Elektrotechnik wurde stark reduziert. Die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik ist mehr in den Fokus gerückt worden. Hydraulik spielt nur eine untergeordnete Rolle im Gegensatz zur Pneumatik und zur Elektropneumatik. An den 6 Glasfachschulen in Deutschland erfolgt die Beschulung beider Einsatzgebiete in einer Fachklasse.
Verfahrenstechnologe Metall
Auf Initiative der IHK-Organisation hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Verordnung zur Änderung der Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung erlassen. Hintergrund war eine Entlastung der IHKs und der Prüfenden im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag.
In folgenden Punkten wurden Änderungen vorgenommen:
- In der Abschlussprüfung Teil 2 wurde der Betriebliche Auftrag im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ als zweite Prüfungsvariante in allen Fachrichtungen eingeführt (§§ 11, 18, 25, 32). Die bestehenden Prüfungsanforderungen und Vorgaben zur Durchführung der Arbeitsaufgabe im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag sowie die weiteren Prüfungsbereiche wurden nicht geändert. Der Betriebliche Auftrag ist eine neue Option.
- Geringfügige redaktionelle Anpassungen wurden durch den Verordnungsgeber in den Gewichtungs- und Bestehensregelungen aller Fachrichtungen vorgenommen (§§ 15, 22, 29, 36). Auswirkungen auf Gewichtung und Bestehen haben sie nicht.
- Die Änderungsverordnung trat am 28. Juli 2026 in Kraft. Die Übergangsregelung legt fest, dass sie für alle Prüflinge, die noch nicht den Teil 2 der Abschlussprüfung absolviert haben, Anwendung findet (§ 38)!
- Im Ausbildungsrahmenplan wurden die alten gegen die neuen Standardberufsbildpositionen ohne Änderung weiterer Berufsbildpositionen ausgetauscht (Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten)
Die konsolidierte Fassung einschließlich aller Änderungen und Berichtigungen kann hier abgerufen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/mvtausbv/
Der Bedarf zur Änderung entstand aus dem gestiegenen Prüfungsaufwand zur Durchführung der Arbeitsaufgabe im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ (AP Teil 2). Der Anstoß ging von der Niederrheinischen IHK zu Duisburg aus, in deren Region die Zahl der Prüflinge in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist und die Durchführung der Prüfung derzeit nur noch mit erheblichem Mehraufwand der Prüferinnen und Prüfer leistbar ist.
Die Sozialpartner sind der Anregung zur Änderung der Ausbildungsordnung gefolgt und haben gemeinsam mit der DIHK und der IHK zu Duisburg den Vorschlag entwickelt, als Prüfungsvariante 2 auch die Durchführung eines Betrieblichen Auftrags mit anschließendem Fachgespräch zu ermöglichen. Damit könnte nicht nur mehr Wertschöpfung der Prüfung, sondern vor allem auch mehr Flexibilität für Prüfende generiert werden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat den Vorschlag ebenfalls unterstützt.
Nach längerer sowie auch intensiver Auseinandersetzung mit dem Verordnungsgeber hat jener schließlich der kurzfristigen Änderung der Verordnung anstelle eines umfassenden Neuordnungsverfahrens zugestimmt. Die Dringlichkeit der Änderung wurde erkannt und die Anwendung der neuen Regelung für alle Prüflinge, die bislang noch nicht die AP 2 absolviert haben, ermöglicht.
Anforderung des Verordnungsgebers für die kurzfristige Umsetzung der gewünschten Änderung war insbesondere der Austausch der alten gegen die neuen Standardberufsbildpositionen. Er berief sich dabei auf die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses im Jahr 2020, bei jeder künftigen Neuordnung die neuen Standardberufsbildpositionen aufzunehmen.
Ausblick
Fachkraft für Gebäudemanagement
Nach intensiver und langjähriger Diskussion haben sich die Sozialpartner entschieden, einen Antrag auf Schaffung des neuen Ausbildungsberufes „Fachkraft für Gebäudemanagement“ zu stellen. Das angestrebte Berufsbild soll eine Grundlage für eine effiziente Bewirtschaftung komplexer Gebäude und Anlagen bilden. Es soll an der Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft angesiedelt sein.
Ausschlaggebend für die Einigung waren insbesondere die Ergebnisse der BIBB-Voruntersuchung, aus denen eine deutliche Empfehlung für die Schaffung eines neuen Berufsbildes hervorging. Der neue Beruf soll sich deutlich von den Handwerklichen Berufen abgrenzen. So sollen Reparaturen nicht selbst durchgeführt werden, aber die Fachkräfte sollen über das techniksche Verständnis verfügen, welche Arbeiten notwendig sind. Der Beruf soll für alle Betriebe geschaffen werden, die ein oder mehrere Gebäude bewirtschaften. Geplant ist das in Krafttreten am 01.08.2028.
Metall- und Elektroberufe
Die Metall- und Elektro-Berufe (M+E-Berufe) unterliegen einem steten Wandel. Treiber dafür sind insbesondere die Digitalisierung, neue Technologien und moderne Formen der Arbeitsorganisation. Die (Teil- )Novellierung 2018 hat diesem Umstand Rechnung getragen. Jedoch hat die anschließende Evaluation des Bundesinstituts für Berufsbildung weiteren Veränderungsbedarf deutlich gemacht.
Folgende Berufe sollen angepasst werden:
- Anlagenmechaniker:in
- Industriemechaniker:in
- Konstruktionsmechaniker:in
- Werkzeugmechaniker:in
- Zerspanungsmechaniker:in
- Mechatroniker:in
- Elektroniker:in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Elektroniker:in für Betriebstechnik
- Elektroniker:in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker:in für Geräte- und Systeme
- Elektroniker:in für Informations- und Systemtechnik
- Industrieelektriker:in
- Fachkraft für Metalltechnik
Ein Ziel der Neuordnung soll die Schaffung einer besseren Durchlässigkeit werden. Das Inkrafttreten wird für frühestens den 01.08.20230 erwartet.
Technische Modelbbauer:in
Die seit dem Jahr 2009 gültige Ausbildungsverordnung wird aktuell modernisiert. Die fortschreitender Digitalisierung sowie die strukturellen Veränderungen im Modellbauhandwerk und in der Industrie machen eine Neuordnung notwendig.
Der aktuell in drei Fachrichtungen strukturierte Ausbildungsberuf soll zu einem Monoberuf mit unterschiedlichen Einsatzgebieten zusammengeführt werden. Durch die Einsatzgebiete bleibt die Spezialisierungsmöglichkeit erhalten (z. B. Karosseriemodellbau, im Gießereimodell- und Formenbau oder Anschauungsmodellbau).
Das Inkrafttreten ist für den 01.08.2027 geplant. Weitere Informationen: BIBB.
Weitere Berufe in der Neuordnung
- Bäcker:in
- Bauwerksabdichter:in
- Mikrotechnologen/Mikrotechnologinnen
- Verfahrenstechnologe Metall (geplant)
Mögliche Neue Berufe
Aktuell ist die Schaffung eines Ausbildungsberufes im Bereich der Kampfmittelräumung angefragt.
Kaufmännische Berufe
Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice
Am 01.08.2026 tritt die Verordnung der Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung der Kaufleute für Verkehrsservice aus dem Jahr 1998. Die zunehmende Multimodalität des Verkehrs und auch die Digitalisierung der Branche erfordern heute weiterführende Kompetenzen. Die neuen Standardberufsbildpositionen wurden durch die Berufsbildposition “Im Arbeitskontext kultursensibel handeln” ergänzt.
Eingeführt wird die gestreckte Abschlussprüfung.
Prüfungsbereich in Teil 1 der Abschlussprüfung wird "Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse“ sein. Das Ergebnis wird mit 20% in die Abschlussprüfung einfließen.
Die Prüfungsbereiche in Teil 2: “Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement“ , „Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten“ mit „Kommunikation, Service und Betreuung“, "Wirtschafts- und Sozialkunde”. Erstmalig werden in einem Beruf Prüfungsbereiche mit ungebundenen Aufgaben eingeführt.
Die Umsetzungshilfen des Bundesinstitutes für Berufsbildung erscheint voraussichtlich im Juni 2026.
Weitere Informationen: BIBB
Ausblick
Veranstaltungskaufleute
Technische Entwicklungen und die Digitalisierung machen auch in diesem Beruf eine Modernisierung notwendig. Hybride Veranstaltungen erfordern besondere Kompetenz im Umgang mit digitalen Tools und Plattformen. Das Thema “Sicherheit” hat ebenfalls an Bedeutung für die Veranstaltungsplanung und Durchführung gewonnen (vorbeugender Brandschutz, Besucherführung und Security). Weitere Informationen: BIBB
Das Inkrafttreten wird für den 01.08.2027 erwartet.
Berufe im Dialogmarketing
Die Antragsgespräche für eine Neuordnung werden in diesem Jahr erwartet. Die Neuordnungen könnten dann zum 01.08.2028 in Kraft treten.
Sicherheitsberufe
Die Neuordnung der Sicherheitsberufe ist ins Stocken geraten
Sport- und Fitnesskaufleute
Es wird über eine Neuordnung nachgedacht. Gewünscht ist die Trennung von den Kaufleuten im Gesundheitswesen.
