Einstiegsqualifizierung (EQ)

Mit einer EQ geben Unternehmen vermeintlich schwächeren Jugendlichen eine Chance, sich in Ihrem Betrieb zu beweisen. Denn viele junge Leute haben ihre Stärken in der Praxis und weniger in der Theorie. 
Mit der Einstiegsqualifizierung erhalten Jugendliche, die bis zum 30. September eines Jahres keine Ausbildungsstelle gefunden haben die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, den Betrieb, die Mitarbeiter und das Berufsleben kennen zu lernen. Zusätzlich wird der Berufsschulunterricht im Zielberuf besucht.
Dem Unternehmen bietet sich so die Möglichkeit, den Jugendlichen über einen längeren Zeitraum im täglichen Arbeitsprozess kennen zu lernen und seine Entwicklung wahrzunehmen.
Die Einstiegsqualifizierung dient als Brücke in die Ausbildung und ist ein Erfolgsmodell. Rund 2/3 der Teilnehmer, die eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, bekommen danach einen Ausbildungsvertrag.  Die vorangegangene EQ kann mit Zustimmung des Betriebes und der IHK auf die nachfolgende Ausbildung angerechnet werden.
Zwischen Betrieb und dem Jugendlichen wird ein Vertrag über die Einstiegsqualifizierung geschlossen (bitte online-Portal nutzen), der bei der IHK eingetragen wird.
Außerdem erhalten die Betriebe eine Förderung. Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 247 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von monatlich 121 Euro unabhängig von der tatsächlich gezahlten Förderung. 
Bitte nehmen Sie dazu vorher mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt auf: 0800 4555520.
Am Ende der erfolgreichen EQ erhält der Praktikant vom Unternehmen ein betriebliches Zeugnis und von der IHK ein Zertifikat.
Eine Liste mit einer Übersicht, welche EQ-Module gibt und die Module der am häufigsten durchgeführten EQs nebst Beurteilungsbogen finden Sie im Downloadbereich. Alle weiteren Module senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Wenn Sie allerdings am Ende eines Jahres einen Bewerber kennenlernen von dem Sie überzeugt sind, dass er zu Ihnen passt, den Schulstoff nachholen kann und den Anforderungen einer Ausbildung gewachsen ist, können sie ihm/ihr natürlich auch direkt einen regulären Ausbildungsvertrag anbieten, denn:
Für den Beginn einer Ausbildung gibt es keinen gesetzlich festgelegten Zeitpunkt! Der 01.08. hat sich in den Köpfen vieler Personaler als Startzeitpunkt festgesetzt. Grundsätzlich kann eine Ausbildung aber zu jeder Zeit im Jahr starten.
Zugegeben: Nicht jeder Starttermin ist ideal. 
  • Natürlich ist der Beginn des Berufsschulunterrichtes zu bedenken. Bei pfiffigen Bewerbern ist aber das Nachholen von ein paar Wochen Unterrichtsstoff machbar.
  • Es gibt bundesweit einheitliche Prüfungstermine. Damit ein Auszubildender in einen "guten Prüfungsrhythmus" kommt, empfehlen wir einen Start in der Zeit vom 01.07. - 30.09. eines Jahres. Aber auch ein Beginn außerhalb dieses Zeitrahmens ist denkbar! Sprechen Sie uns an und finden Sie mit uns eine individuelle Lösung!