Auslandsaufenthalt innerhalb der Ausbildung

Wir beantworten hier die häufig gestellten Fragen und informieren Sie gerne über das, was Sie zum Thema „Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung“ bestimmt wissen möchten:

Wie ist die Dauer des Auslandspraktikums und was ist mit der Berufsschule?

Laut Berufsbildungsgesetz - BBIG § 2 Abs. 3- können Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Das kann bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit sein, d.h. bei einem 3-jährigen Ausbildungsvertrag bis zu 9 Monaten. Meistens sind es jedoch 4 bis 12 Wochen. Mit einem Auslandsaufenthalt wird die zunehmende Internationalisierung schon in der Berufsausbildung gefördert.
Es wird eine Beurlaubung von der Berufsschule beantragt und der Schulstoff ist selbständig in dieser Zeit nachzuholen. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung wird die Zeit des ausländischen Bildungsabschnittes natürlich mitgezählt. Dauert das Auslandspraktikum länger als vier Wochen, wird zusätzlich mit der IHK ein Ausbildungsplan abgestimmt.

Die Abstimmung mit der IHK

Das Auslandspraktikum kann auch bereits im Ausbildungsvertrag unter C: „Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte“ mit Zeitraumangabe aufgenommen werden, oder später als Ergänzung zum Ausbildungsvertrag. Unterschrieben von den Vertragsparteien wird das dann bei der zuständigen IHK eingetragen. Der Auslandsaufenthalt ist dann integraler Bestandteil der Berufsausbildung und somit bleiben die gegenseitigen Pflichten bestehen.

Wann wird ein Auslandsaufenthalt geplant und am besten durchgeführt?

Abhängig von dem Förderprogramm und je nachdem, ob Sie bereits einen Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden haben oder Unterstützung bei der Suche benötigen, sollten Sie vier bis acht Monate für die Vorbereitung einplanen.
Günstigster Zeitpunkt für die Durchführung eines Auslandsaufenthaltes ist die Zeit nach dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung bzw. nach der Zwischenprüfung. Dann haben die Auszubildenden die erste Hürde geschafft und noch Zeit für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung bzw. deren zweiten Teil.

Wer bezahlt die Kosten für das Auslandspraktikum und was ist mit weiteren Versicherungen?

Der Arbeitgeber zahlt die Vergütung während der Auslandsaufenthaltes weiter und der Auszubildende behält seinen Status und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Krankenkasse bestätigt das Entsendeformular A1.
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse empfiehlt sich grundsätzlich der Abschluss einer zusätzlichen Reisekranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Für Aufenthalte außerhalb der EU muss eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden, die über die eigene Krankenkasse oft mit geringem Aufpreis möglich ist.
Die Reise- und Unterbringungskosten braucht der Arbeitgeber allerdings nicht zu übernehmen. Diese Kosten müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden. Es gibt jedoch eine Vielzahl an Förderprogrammen, s. links unten, die diese Kosten zu einem großen Teil decken.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz im Ausland?

Bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Hat Ihr Unternehmen Niederlassungen im Ausland, können Sie direkt dort anfragen.
Eventuell hat Ihr Unternehmen zumindest Verbindungen zu Firmen im Ausland.
Auch private Kontakte ins Ausland, Auslandshandelskammern (AHK), Städtepartnerschaften, Branchenverbände, deutsch-ausländische Unternehmensverbände etc. können bei der Suche hilfreich sein. Zudem gibt es verschiedene Praktikumsbörsen im Internet.
Sollten Sie ganz bestimmte Wünsche oder wenig Vorbereitungszeit haben, können Sie einen externen Dienstleister beauftragen, der jedoch eine Vermittlungsgebühr von ca. 250 bis 500 Euro veranschlagt. Dafür kümmert er sich meist auch um eine Unterkunft.

Wie gut muss ich die Landessprache sprechen?

Grundkenntnisse in der entsprechenden Landessprache sind in jedem Fall von Vorteil. Zumeist reicht ein Sprachniveau von B1 – gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – zur erfolgreichen Mitarbeit im Praktikumsbetrieb aus. Gute Englischkenntnisse (etwa B2) sind immer hilfreich. Je nach Dauer des Aufenthalts ist ein Sprachkurs zur Vorbereitung möglich.

Der „Kaufmann International“:

In diesem Zusammenhang weisen wir auch gerne auf die Zusatzqualifikation „Kaufmann International“ hin, die auch über Erasmus+ gefördert wird. Das Programm wird in englischer Sprache in einem dreiwöchigen Kurs von der AHK Irland und in spanischer Sprache in einem zwei- bis vierwöchigen Kurs von der AHK Spanien angeboten.
Der „Kaufmann International“ ist ein Business-Sprachkurs mit einem Lehrplan, der auf den verschiedenen kaufmännischen Ausbildungen basiert. Es finden zusätzlich Exkursionen zu Unternehmen statt und die Kultur wird erlebbar gemacht. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Verleihung des Zertifikates des Netzes der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer oder der Deutschen Handelskammer für Spanien.
"Kaufmann International" bei der AHK Irland (vor Ort in Dublin)
Kaufmann International Spanien“ bei der AHK Spanien (vor Ort in Madrid)

Wo gibt es finanzielle Unterstützung?

Über das Bildungsprogramm Erasmus+ erhalten Auszubildende für fast alle Länder in Europa eine finanzielle Förderung. Zudem gibt es länderbezogene Förderprogramme - zum Beispiel über das Deutsch-Französische Jugendwerk, die Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung (proTandem), das Deutsch-Polnische Jugendwerk, den Deutsch-Tschechischen Jugendaustausch etc.
Mit dem neuen Pilotprojekt "Ausbildung Weltweit" des BMBF haben Auszubildende nun auch die Chance, weltweit entsendet zu werden und internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Es steht sowohl Auszubildenden als auch Ausbilderinnen und Ausbildern zur Verfügung.

Wie viel Förderung erhalte ich?

Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig von Zielland und Aufenthaltsdauer sowie vom Förderprogramm. Erasmus+ bietet einen Überblick über die Fördersätze.
Unterstützung und Beratung
Die NA beim BIBB (Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung) ist Ihre Ansprechpartnerin für Erasmus+ in der Berufsbildung

Sie haben Fragen?

Erasmus+ ist ein vielfältiges Programm. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, den richtigen Weg ins Programm zu finden. 
Fon: 0228 107 1608
Mo | Di | Mi | Fr: 09:30-12:00 Uhr
Do: 13:00-15:00 Uhr
na(at)bibb.de

Wie kann ich einen Auslandsaufenthalt in der Ausbildung einbinden?

Wenn Sie noch wenig Vorstellung davon haben, wie ein Auslandspraktikum in ihr Ausbildungsangebot integriert werden kann, können Sie sich kostenlos beraten lassen. Die Beratung unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes inklusive aller wichtigen Aspekte - wie z.B. der Suche nach einem geeigneten Partnerunternehmen im Ausland, der Fördermittelsuche und -beantragung usw.

Erfahrungsberichte im Film Azubis über Auslandsaufenthalt mit Erasmus+:


Berufsbildung ohne Grenzen

Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen bei der Umsetzung von Auslandsaufenthalten in Ihrer Berufsausbildung!