Anmeldung zum Berufskolleg

Der Ausbildende muss nach Abschluss des Ausbildungsvertrages den Auszubildenden beim Berufskolleg (§ 41 Absatz 2 SchulG) anmelden. Dies ist in der Regel auch online möglich.
Hinweis für Ausbildungsbetriebe: Zur Anmeldung des Auszubildenden geben Sie den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Auszubildenden ein und vervollständigen, falls der Jugendliche noch nicht registriert ist, die Angaben. Im Anschluss werden der Ausbildungsberuf sowie die Berufsschule ausgewählt und die Anzeige online abgeschickt. Ihr Auszubildender findet danach alle vom Betrieb eingegebenen Daten bereits vor und muss diese lediglich ergänzen bzw. bestätigen.