Geheimhaltung von Prüfungsaufgaben

Die Organisation und Abnahme von Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung gehört zu den Kernaufgaben der Industrie- und Handelskammern. Dabei ist die Geheimhaltung von Prüfungsaufgaben eines der Kernelemente der Chancengleichheit als Grundsatz jeder staatlichen und öffentlich-rechtlichen Prüfung.
Sofern Prüfungsaufgaben öffentlich zugänglich sind, kann ein objektives und dem Grundsatz der Chancengleichheit genügendes Prüfungsverfahren nicht mehr sichergestellt werden. Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit leitet sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, Art. 3 GG, ab.

Prüfung in Zahlen

Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland haben im letzten Jahr in der Aus- und Weiterbildung knapp 600.000 Prüfungen durchgeführt. 215.348 Prüferinnen und Prüfer engagieren sich bundesweit ehrenamtlich bei den IHKs. Allein 2019 haben 67.943 Teilnehmer erfolgreich ihre Ausbildereignungsprüfung absolviert. Und bei uns …
Durchschnittlich werden im Bezirk der IHK Mittleres Ruhrgebiet über 4.500 Zwischen- und Abschlussprüfungen im Bereich Ausbildung durchgeführt. Mehr als 100 Frauen und Männer haben an einer Weiterbildungs-Abschlussprüfung teilgenommen. In unserer IHK engagieren sich ca. 800 Prüferinnen und Prüfer in 130 Prüfungsausschüssen im Bereich Aus- und Weiterbildung.

Bundesweite Einheitlichkeit

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammern finden bundesweit zeitgleich statt. Die Prüfungsaufgaben werden zentral erstellt und sind in jedem Ausbildungsberuf gleich – egal, wo jemand seine Prüfung ablegt. Diese Einheitlichkeit sichert bundesweit die Qualität der Ausbildung.

Aufgabenerstellungseinrichtungen

Die Aufgaben werden für die kaufmännischen Ausbildungsberufe von der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AKA) und der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA Nord-West) entwickelt. Für die industriell-technischen Berufe und Fachrichtungen entwickelt neben dem Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) vor allem die bei der IHK Stuttgart angesiedelte zentrale Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) an der betrieblichen Praxis orientierte Prüfungsaufgaben.

Prüfungen als Kernkompetenz

Professionalität bei der Durchführung von bundesweiten Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung ist eine Kernkompetenz der IHK-Organisation, die uns vom Gesetzgeber übertragen wurde. Und zur Professionalität gehört natürlich ausdrücklich die Geheimhaltung der bundeseinheitlichen IHK-Prüfungsaufgaben. Was insbesondere vor dem Hintergrund der Nutzung sozialer Medien eine immer größere Herausforderung darstellt. Für die IHKs gilt: Die Geheimhaltung von Prüfungsaufgaben muss insbesondere im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz absolute Priorität vor organisatorischen, ablauforientierten oder historisch gewachsenen Aspekten beanspruchen.

Krisenstab

Für alle Industrie- und Handelskammern im Bundesgebiet gelten verbindliche Regeln zur Geheimhaltung von Prüfungsaufgaben und zum Umgang mit kritischen Situationen. Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal zu einer Veröffentlichung von Aufgaben vor der Prüfung gekommen ist und neue Aufgaben nicht mehr termingerecht bereitgestellt werden können, so hat ein sogenannter „Krisenstab“ über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Entscheidungen des Krisenstabs sind für alle Industrie- und Handelskammern verbindlich.

Sicherheits-Audits

Zur lückenlosen Sicherstellung der Geheimhaltung von Prüfungsaufgaben in den Aufgabenerstellungseinrichtungen und in den Industrie- und Handelskammern hat die DIHK-Vollversammlung bereits im Jahre 2005 ein Sicherheits-Audit beschlossen, das alle drei Jahre wiederholt werden muss. Die Umsetzung der Regelung zur Geheimhaltung von Prüfungsaufgaben einer jeden Kammer kann so überprüft werden. Dies sichert professionelle Arbeit.
Zu den häufig gestellten Fragen zu diesem Thema haben wir für Sie eine FAQ-Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 525 KB) erstellt.