Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Wirtschaftsfachwirte und Wirtschaftsfachwirtinnen arbeiten in allen Branchen und Bereichen und sind nicht auf spezielle Wirtschaftszweige beschränkt. Sie übernehmen als betriebswirtschaftliche Allrounder vor allem anspruchsvolle kaufmännische Tätigkeiten auch im mittleren Management.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Zur mündlichen Prüfung (Situationsbezogenes Fachgespräch) ist zugelassen, wer die schriftlichen Teilprüfungen (Teil 1 und 2) bestanden hat.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.

Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweise über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweise über die Berufspraxis (Arbeitszeugnisse, detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitsgebers in denen die Beschäftigungsart und -dauer aufgeführt ist.)

Informationen zur Prüfung

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in vier Qualifikationsbereiche:
Qualifikationsbereich Uhrzeit
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
(75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
8:30 - 9:45 Uhr
Rechnungswesen
(90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
10:15 - 11:45 Uhr
Recht und Steuern
(75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich
12:15 - 13:30 Uhr
Unternehmensführung
(90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
14:00 - 15:30 Uhr
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich (zum Beispiel Unternehmensführung) eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

In circa 15 Minuten werden vom Prüfungsausschuss Fragen gestellt, die sich auf den für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt (siehe Rahmenplan) beziehen. Das bedeutet, dass Prüfungsteilnehmer/-innen nur in dem Prüfungsfach geprüft werden, in dem Sie eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt haben. Es gibt keine Vorbereitungszeit.

Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung wird zusätzlich zu den Einzelnoten eine Durchschnittspunktzahl/-note gebildet, die auch auf dem IHK-Zeugnis aufgeführt wird.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann erst nach dem Ablegen (Teilnahme) der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ begonnen werden. Die schriftliche Teilprüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
Qualifikationsbereich Uhrzeit
Situationsaufgabe 1
(Betriebliches Management, Führung und Zusammenarbeit, Marketing)
8:30 - 12:30 Uhr
Situationsaufgabe 2
(Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Logistik, Vertrieb)
8:30 - 12:30 Uhr
Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen (Situationsaufgabe 1 und 2) zu bilden.

Die Termine für das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation werden erst nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen vereinbart.

Situationsbezogenes Fachgespräch

Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation bezieht sich inhaltlich auf alle Handlungsbereiche – also die Fächer aus dem ersten und dem zweiten Prüfungsteil. Der Schwerpunkt liegt auf dem Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“. Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert 30 Minuten. Dabei soll die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten und das Fachgespräch in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. 
Der Prüfungsteilnehmer erhält zu Beginn der mündlichen Prüfung eine schriftliche Aufgabenstellung, die dann anschließend von ihm in der Vorbereitungszeit bearbeitet wird. Für die Präsentation stehen Ihnen am Prüfungsort eine Dokumentenkamera, ein Flip-Chart, eine Meta-Plan-Wand sowie ein Moderationskoffer zur Verfügung.

Das erarbeitete Ergebnis der Aufgabenstellung ist vom Prüfungsteilnehmer zu präsentieren. Anschließend erfolgt – aufbauend auf die Präsentation – das Fachgespräch. Die mündliche Prüfung kann man sich wie ein Rollenspiel vorstellen, bei dem vom Prüfungsteilnehmer auf der Grundlage einer betrieblichen Aufgabenstellung eine erarbeitete Lösung der Geschäftsführung (= die Mitglieder des Prüfungsausschusses) vorgestellt wird. Bei der Präsentation ist vom Prüfungsteilnehmer zu beachten, dass die inhaltlichen Schwerpunkte des Lösungsvorschlages entsprechend begründet und dargestellt werden. 

Die Präsentation geht mit einem Drittel, das Fachgespräch mit zwei Drittel, in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Die Teilprüfung ist insgesamt bestanden, wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zusätzlich zu den Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung eine Durchschnittspunktzahl/-note gebildet.

Wer die Prüfung zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und erfolgter Registrierung (den Registrierungscode erhalten Sie per Post) können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter zur Prüfung anmelden.

Das Fobi-Infocenter bietet:
Alle Infos im Überblick
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmelden und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.

Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.

Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss Frühjahr: 31. Dezember
Anmeldeschluss Herbst: 30. Juni

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt:
Stufe 1 (WQ) 252,- €
Stufe 2 (HQ) 295,- €
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) (§ 10) der IHK Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen). 

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).