Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte gewährleisten die Sicherheit von Personen und schützen Objekte, Anlagen und Werte. Beim Werkschutz, im Streifendienst, bei Werttransporten auf Veranstaltungen, im Personenschutz und bei den Verkehrsdiensten ergreifen sie vorbeugende Maßnahmen und wehren Gefahren ab. Zielgruppe sind primär Personen, die die Aufgaben einer Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft wahrnehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet werden müssen und
  3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
  4. die Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit sowie der Erste-Hilfe-Nachweis müssen erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweise über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweise über die Berufspraxis (Arbeitszeugnisse, detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitsgebers in denen die Beschäftigungsart und -dauer aufgeführt ist.)
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen bearbeitet werden können.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln (schrifliche Situationsaufgabe)
  2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (schriftliche Situationsaufgabe)
  3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln (mündlich) 

Schriftliche Prüfung

Qualifikationsbereich Uhrzeit
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
(150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
08:30 - 11:00 Uhr
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
(150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
11:30 - 14:00 Uhr
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt wurde. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Mündliche Prüfung

Der dritte Handlungsbereich wird in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs geprüft, jedoch werden Themen aus den beiden Handlungsbereichen 1 und 2, die nicht schriftlich geprüft wurden, mit berücksichtigt.

Anmeldung zur Prüfung

Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und erfolgter Registrierung (den Registrierungscode erhalten Sie per Post) können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter zur Prüfung anmelden.

Das Fobi-Infocenter bietet:
Alle Infos im Überblick
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmeldung und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.

Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.

Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss Frühjahr: 31. Dezember
Anmeldeschluss Herbst: 30. Juni

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 502,- € 
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) (§ 10) der IHK Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).