Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Personalfachkaufmann“ beziehungsweise „Geprüfte Personalfachkauffrau“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben beschriebenen Aufgaben eines/-r Gepr. Personalfachkaufmann/-frau haben. Die Berufspraxis muss im Personal- oder Sozialwesen absolviert worden sein.

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweise über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweise über die Berufspraxis (Arbeitszeugnisse, detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitsgebers in denen die Beschäftigungsart und -dauer aufgeführt ist.)
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen bearbeitet werden können.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen. Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Personalarbeit organisieren und durchführen,
  2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen,
  3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen,
  4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern.

Schriftliche Prüfung

Qualifikationsbereich | Tag 1 Uhrzeit
Personalarbeit organisieren und durchführen
(120 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
8:30 - 10:30 Uhr
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
(150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
11:00 - 13:30 Uhr
Qualifikationsbereich | Tag 2 Uhrzeit
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
(150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
8:30 - 11:00 Uhr
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
(150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
11:30 - 14:00 Uhr
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt wurde hat. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Fachgespräch

Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem die zu prüfende Person der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Dazu soll die zu prüfende Person nach der schriftlichen Prüfung zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung im Online-Portal einreichen. Über den Zeitplan informiert die IHK nach der schriftlichen Prüfung. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung (Fachgespräch) das Thema, wobei die Themenvorschläge der zu prüfenden Person berücksichtigt werden sollen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Anmeldung zur Prüfung

Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und erfolgter Registrierung (den Registrierungscode erhalten Sie per Post) können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter zur Prüfung anmelden.

Das Fobi-Infocenter bietet:
Alle Infos im Überblick
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmelden und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.

Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.

Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.

Prüfungstermine

Frühjahr (Anmeldefrist: 31. Dezember)
Herbst (Anmeldefrist: 30. Juni)

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 502,- €
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) (§ 10) der IHK Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).