Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in

Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen auf der Ebene des mittleren Managements als auch in selbständiger unternehmerischer Tätigkeit verantwortliche Funktionen auf den fachbezogenen immobilienwirtschaftlichen Feldern kompetent auszufüllen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Immobilienfachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Immobilienfachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweise über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweise über die Berufspraxis (Arbeitszeugnisse, detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitsgebers in denen die Beschäftigungsart und -dauer aufgeführt ist.)
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen berarbeitet werden können.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  4. Immobilienbewirtschaftung
  5. Bauprojektmanagement
  6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit

Schriftliche Prüfung

Qualifikationsbereich | Tag 1 Uhrzeit
Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
(60 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
08:30 - 09:30 Uhr
Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
(120 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
10:00 - 12:00 Uhr
Immobilienbewirtschaftung
(120 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
13:00 - 15:00 Uhr
Qualifikationsbereich | Tag 2 Uhrzeit
Unternehmenssteuerung und Kontrolle
(90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
08:30 - 10:00 Uhr
Bauprojektmanagement
(120 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
10:30 - 12:30 Uhr
Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit  
(120 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
13:30 - 15:30 Uhr
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt wurde. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Mündliche Prüfung (Präsentation und Fachgespräch)

Das Thema wird von dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin gewählt und muss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht werden (Formular zur Einreichung des Themas finden Sie rechts unter weitere Informationen). Das gilt auch für Wiederholer. Es kann sich auf alle Handlungsbereiche/Prüfungsfächer beziehen. In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann.
Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in Immobilienbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens kommuniziert werden kann.

Wer die Prüfung zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und erfolgter Registrierung (den Registrierungscode erhalten Sie per Post) können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter zur Prüfung anmelden.

Das Fobi-Infocenter bietet:
Alle Infos im Überblick
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmelden und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.

Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.

Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.

Prüfungstermine

Frühjahr (Anmeldefrist: 31. Dezember)
Herbst (Anmeldefrist: 30. Juni)

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 502,- €.
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) (§ 10) der IHK Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).