Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Die Bilanzbuchhalter-Prüfung zählt zu den Weiterbildungsprüfungen mit dem höchstens Anforderungsprofil.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Hierzu zählen vor allem die Gewinn- und Verlust-Rechnung, Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Jahresbilanz und Lagebericht.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweise über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweise über die Berufspraxis (Arbeitszeugnisse, detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitsgebers in denen die Beschäftigungsart und -dauer aufgeführt ist.)
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen bearbeitet werden können.

Informationen zur Prüfung

Schriftliche Prüfung

Qualifikationsbereich Uhrzeit
Schwerpunkt:
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften
zu Abschlüssen führen
(240 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
08:30 -12:30 Uhr
Schwerpunkt:
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
(240 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
08:30 -12:30 Uhr
Schwerpunkt:
Betriebliche Sachverhalte
(240 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
08:30 -12:30 Uhr

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. 
Wer die Prüfung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/in – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und erfolgter Registrierung (den Registrierungscode erhalten Sie per Post) können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter zur Prüfung anmelden.

Das Fobi-Infocenter bietet:
Alle Infos im Überblick
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmeldung und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.

Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.

Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss Frühjahr: 31. Dezember
Anmeldeschluss Herbst: 30. Juni

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt:
schriftliche Prüfung: 252,- €
mündliche Prüfung 295,- €
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) (§ 10) der IHK Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).