Ausbildereignungsprüfung

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbildereignungsprüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

Prüfungsanforderungen

Schriftlicher Teil (in Papierform)
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation/Ausbildungseinheit  einschl. anschließendem Fachgespräch.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem  Merkblatt zur schriftlichen/praktischen Prüfung rechts unter “Weitere Informationen”.
Zur Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine fachliche Qualifikation erfüllen.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Prüfungstermine

Schriftlicher
Prüfungstermin
Zeitraum der
praktischen Prüfung
(ohne Gewähr)
Anmeldeschluss
Bemerkung
05. September 2023
25. – 29. September 2023
04. August 2023
ausgebucht
10. Oktober 2023
23. – 27. Oktober 2023
08. September 2023             
Anmeldeschluss
07. November 2023
27. – 30. November 2023  
01. Dezember 2023
06. Oktober 2023
05. Dezember 2023
13. – 15. Dezember 2023
18. – 19. Dezember 2023
03. November 2023
Weitere Prüfungstermine für 2024 werden zeitnah veröffentlicht.
Der Anmeldeschluss gilt nur, sofern die maximale Teilnehmeranzahl noch nicht erreicht ist. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig an.
 
Für EBZ-Teilnehmer gilt: Anmeldung ausschließlich über die Varianten “Gesamtprüfung EBZ” oder “nur praktisch EBZ”
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zur Prüfung anmelden können, wenn Sie im Einzugsgebiet der IHK Mittleres Ruhrgebiet wohnen, arbeiten oder an einer Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Ihre Anmeldung wird ansonsten abgelehnt.

Prüfungsgebühren

Schriftlicher und praktischer Teil: 179,- €
Nur praktischer Teil: 125,- €
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (PDF-Datei · 216 KB) § 10 der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).