Ausbildereignungsprüfung

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbildereignungsprüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

Prüfungsanforderungen

Schriftlicher Teil (in Papierform)
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation/Ausbildungseinheit  einschl. anschließendem Fachgespräch.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem  Merkblatt zur schriftlichen/praktischen Prüfung rechts unter “Weitere Informationen”.
Zur Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine fachliche Qualifikation erfüllen.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Prüfungstermine

Schriftlicher
Prüfungstermin
Zeitraum der
praktischen Prüfung
(ohne Gewähr)
Anmeldeschluss
Bemerkung
06. Februar 2024
26.-29. Februar 2024
01. März 2024
05. Januar 2024
ausgebucht
05. März 2024
22. März 2024
25. – 28. März 2024
02. Februar 2024          
ausgebucht
09. April 2024
24. – 26. April 2024
29. – 30. April 2024
08.  März 2024
ausgebucht
07. Mai 2024
27. – 29. Mai 2024
03. – 04. Juni 2024
05. April 2024
ausgebucht
04. Juni 2024
24. – 26. Juni 2024
03. Mai 2024
ausgebucht
02. Juli 2024
22. – 26. Juli 2024
31. Mai 2024
03. September 2024
23. – 29. September 2024
02. August 2024
01. Oktober 2024
21. – 25. Oktober 2024
30. August 2024
05. November 2024
25. – 29. November 2024
27. September 2024
03. Dezember 2024
16. – 20. Dezember 2024
01. November 2024
Der Anmeldeschluss gilt nur, sofern die maximale Teilnehmeranzahl noch nicht erreicht ist. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig an.
 
Das Fobi-Infocenter bietet:
Alle Infos im Überblick
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmelden und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.

Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.

Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zur Prüfung anmelden können, wenn Sie im Einzugsgebiet der IHK Mittleres Ruhrgebiet wohnen, arbeiten oder an einer Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Ihre Anmeldung wird ansonsten abgelehnt.

Prüfungsgebühren

Schriftlicher und praktischer Teil: 179,- €
Nur praktischer Teil: 125,- € (Nachweis Fachwirte-Prüfung)
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) § 10 der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).