Ausbildereignungsprüfung

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbildereignungsprüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

Prüfungsanforderungen

Schriftlicher Teil (in Papierform)
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation/Ausbildungseinheit  einschl. anschließendem Fachgespräch.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem  Merkblatt zur schriftlichen/praktischen Prüfung rechts unter “Weitere Informationen”.
Zur Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine fachliche Qualifikation erfüllen.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Prüfungstermine

Die Ausbildereignungsprüfung findet jeden Monat außer im Januar und August statt.
Schriftliche Prüfung (in Papierform)
  • jeden ersten Dienstag im Monat
Praktische Prüfung
  • 2 - 3 Wochen nach der schriftlichen Prüfung
Anmeldeschluss ist stets der Termin der schriftlichen Prüfung des Vormonats. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Teilnehmernehmerzahl begrenzt ist.

Prüfungsgebühren

Schriftlicher und praktischer Teil: 179,- €
Praktischer Teil: 125,- €
 
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).
Hier können Sie sich online für die Ausbildereignungsprüfung anmelden.
Für EBZ-Teilnehmer gilt: Anmeldung ausschließlich über die Varianten “Gesamtprüfung EBZ” oder “nur praktisch EBZ”