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Das berufliche Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren): Berufliche Erfahrung sichtbar machen

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs eine neue hoheitliche Aufgabe der IHK. Mit dem Feststellungsverfahren – auch Validierung genannt – haben berufserfahrene Personen ohne Berufsabschluss die Möglichkeit ihr berufliches Können sichtbar zu machen. Die Details dazu finden Sie hier bei uns.
Bitte beachten Sie, dass wir zurzeit nicht alle Referenzberufe anbieten können. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. In Kürze werden wir die Gebührenübersicht hier veröffentlichen. Gleiches gilt auch für die Regelung für die Validierungsverfahren.

Wer kann am Verfahren teilnehmen?

Teilnehmen können Personen,
  • die älter als 25 Jahre sind.
  • die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt).
  • die mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Referenzberuf gearbeitet haben.
  • die in Deutschland leben oder die nachzuweisende Berufstätigkeit mindestens zur Hälfte in Deutschland erworben haben.
  • die in dem Referenzberuf keinen Berufsabschluss haben oder für deren Berufsabschluss keine Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) möglich ist.
  • die aktuell keine Ausbildung im Referenzberuf absolvieren.

Wie läuft das Validierungsverfahren ab?

1. Sie werden durch uns über den Verfahrensablauf informiert und zur Antragsstellung beraten.
2. Nach Antragsprüfung und Zulassung findet ein Vorgespräch zwischen Ihnen und Ihrem Prüfer/ Ihrer Prüferin statt. Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Sie erfahren alles Wichtige zur Bewertung.
3. In der Bewertung wird Ihr berufliches Können durch praktische und mündliche Aufgaben aus der Berufspraxis festgestellt. Neben der Person, die Ihre Berufserfahrung bewertet, ist ein weiterer Prüfer oder eine weitere Prüferin unterstützend vor Ort.
4. Das Ergebnis des Verfahrens wird Ihnen schriftlich in Form eines Zeugnisses oder Bescheids mitgeteilt. Sie erhalten damit einen Nachweis über den Umfang ihrer persönlichen beruflichen Handlungsfähigkeit.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es besondere Bestimmungen. Wir beraten Sie gerne.
Im Feststellungsverfahren werden die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmenden mit den Anforderungen eines Ausbildungsberufs (Referenzberuf) verglichen. Das Verfahren ist praxisorientiert mit berufstypischen Aufgabenstellungen. Auf schriftliche Aufgaben wird - bis auf seltene Einzelfälle - verzichtet.

Was erhalte ich bei erfolgreicher Teilnahme?

Wird das Verfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten Teilnehmende entweder
  • ein Zeugnis, das die vollständige Vergleichbarkeit ihrer Kompetenzen mit dem Referenzberuf bescheinigt
  • oder einen Bescheid, der die überwiegende Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf bestätigt
Menschen mit Behinderung können auch kleinere Bestandteile eines Referenzberufs bewerten lassen und darüber einen Bescheid mit teilweiser Vergleichbarkeit zum Referenzberuf erhalten.

Was sind die Vorteile eines Feststellungsverfahrens?

Für Teilnehmende:

  • Sie erhalten den offiziellen Nachweis über Ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, also über Ihre berufliche Handlungsfähigkeit.
  • Sie erhöhen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Sie werden in Ihrem Selbstvertrauen auf Ihr Können im Beruf bestärkt.
  • Sie können sich passgenau weiterqualifizieren.

Für Unternehmen:

  • Sie tragen zur Mitarbeiterbindung bei.
  • Sie vermitteln Ihren Mitarbeitenden Wertschätzung.
  • Sie können Ihre Mitarbeitenden nach der Validierung passgenauer einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren.
  • Sie können die Motivation zur beruflichen Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeitenden stärken.
Somit leistet das Validierungsverfahren einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Wie können Sie als Unternehmer: in unterstützen?

Indem Sie Ihre Mitarbeitenden

Kommt ein Feststellungsverfahren für mich oder meine Mitarbeitende in Frage?

Wir bieten ab Januar individuelle und kostenfreie Beratungen an – sowohl zum Feststellungsverfahren als auch zu möglichen Alternativen. Die Beratung kann als Vor-Ort-Termin in der IHK Mittleres Ruhrgebiet oder via MS Bookings als Teams-Meeting erfolgen. Teilen Sie der Ansprechpartnerin Ihre E-Mail-Adresse mit, so dass Sie einen Termin direkt buchen können.