Corporate Sustainability Reporting Directive

Durch die CSRD werden alle großen und viele kleine und mittlere Unternehmen in ganz Europa zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Ab wann muss mein Unternehmen die Regelung umsetzen?

Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025): Unternehmen, die bereits der Richtlinie für nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen.
Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026): Große Unternehmen, die noch nicht der o.g. Richtlinie unterliegen.
Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027): Kapitalmarktorientierte KMUs (mit Opt-out für 2 Jahre)
Spätestens ab Geschäftsjahr 2028: Alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen

Und was muss ich dann machen?

Beim CSRD geht es darum, den finanziellen Lagebericht eines Unternehmens um eine eigenständige nichtfinanzielle Erklärung zu ergänzen.
Dieser Bericht wird in einem vordefinierten Format, maschinenlesbar eingereicht und anschließend veröffentlicht. Es gibt bereits Dienstleister, die bei der Erstellung des Berichts helfen.
Wichtig: Der Bericht muss unabhängig geprüft und zertifiziert werden!
KMUs werden vorerst vereinfachte Berichtsstandards nutzen können und können auch fehlende Daten nachliefern. Lieferanten und Dienstleister können von Ihren Kunden auch nur zu vereinfachten Berichten aufgefordert werden.