Änderung der Sachverständigenordnung

Die IHK Mittleres Ruhrgebiet beabsichtigt ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Sie beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO). Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Daher kann bis zum 10. Dezember 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO genommen und dazu Stellung genommen werden.