Wenn der Omnibus kommt ... und hält!

Mit dem Omnibus-Paket will die EU-Kommission Unternehmen entlasten und Bürokratie abbauen. Ziel ist die Vereinfachung bestehender Regelungen wie CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM.
Am 3. April 2025 hat das EU-Parlament daher der vorgeschlagenen Verschiebung der CSRD-Richtlinie und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten um zwei Jahre, zugestimmt ('stop-the-clock'-Vorschlag). Die endgültige Entscheidung durch den EU-Rat steht noch aus, gilt aber als Formsache.
Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) soll bis Oktober 2025 die bestehenden ESRS-Standards überarbeiten, um weniger qualitative und mehr relevante quantitative Daten zu erfassen.
Von der Verschiebung profitieren Unternehmen, die ab 2025 erstmals unter die CSRD fallen sollten. Ihr erster verpflichtender Nachhaltigkeitsbericht verschiebt sich auf 2028. Ziel ist, Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben und den Berichtspflichtenaufwand zu reduzieren.
Auch für kleine Unternehmen (< 500 Mitarbeitende) gibt es Änderungen: Sie sollen künftig nur die in VSME enthaltenen Informationen anfordern dürfen, außer wenn zusätzliche Daten für die Risikoanalyse unerlässlich sind.
Trotz dieser Verschiebung der Berichtspflichten und Änderungen an den Rahmenbedingungen bleibt die Nachhaltigkeit ein zentrales Thema, das in spätestens zwei Jahren wieder an Bedeutung gewinnt. Die generelle Empfehlung lautet daher, die ESG-Datenstruktur jetzt aufzubauen, um sich optimal vorzubereiten. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, frühzeitige Stakeholder-Aktivierung und ein Probebericht 2026 helfen, bis 2028 einen belastbaren Bericht zu etablieren.