Energieeffizienzgesetz nun in Kraft getreten

Das Energieeffizienzgesetz ist am 18.11.2023 in Kraft getreten, nachdem es den Bundesrat am 20.10. passiert hatte. Bekanntermaßen bringt das Gesetz eine Reihe neuer, konkreter Verpflichtungen für Unternehmen und sog. öffentliche Stellen mit sich. Das BMWK hat dazu erste Informationen zur Umsetzung der Abwärmeplattform (und der damit verbundenen Informationspflicht bis 01.01.2024 bzw. 31.03.2024) veröffentlicht. Demnach wird die Übermittlungspflicht (und die entsprechende Bußgeldbewehrung) für sechs Monate ausgesetzt.
Ergänzend dazu hat das BAFA zwischenzeitlich auch ein erstes Merkblatt veröffentlicht. Viele Detailfragen bleiben weiterhin ungeklärt, aber zu einigen wesentlichen Aspekten wie z.B. der Unternehmensbegriff, die Einrichtung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems oder die Bestimmung des relevanten Endenergieverbrauchs gibt es nun erste Antworten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
BAFA-Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz: BAFA - Energie - Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs: BAFA - Energie - Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs