23. November 2022

IHK Schleswig-Holstein kritisiert Gewinnabschöpfung bei Energieerzeugern

Der Gesetzentwurf für die Strompreisbremse liegt vor. Refinanziert werden soll diese durch Mittel aus dem Bundeshaushalt und durch die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Stromerzeugern. „Hier verfehlt der aktuelle Entwurf eine bürokratiearme und gerechte Lösung. Viele Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind bereit, eine moderate Solidaritätsabgabe zu leisten. Aber die Umsetzung muss einfach und nachvollziehbar sein und darf nicht zu unverhältnismäßig hohem Aufwand bei den Unternehmen aus der Energiewirtschaft führen“, betont Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein. „Die Betriebe brauchen das Kapital, um weiter in den dringend benötigten Ausbau der Erneuerbaren zu investieren“, so Ipsen weiter.
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichte Entwurf sieht vor, dass Überschusserlöse zu 90 Prozent über eine technologiespezifische Erlösobergrenze abgeschöpft werden – und zwar rückwirkend zum 1. September 2022. „Allein die Ankündigung einer Rückwirkung hat zu großer Unsicherheit in der Branche geführt und dafür gesorgt, dass Investitionsvorhaben abrupt zum Erliegen kamen. Eine rückwirkende Abschöpfung darf keinesfalls umgesetzt werden, dadurch wird das Vertrauen in Investitionsbedingungen untergraben“, so Ipsen. „Auch Grünstromverträge (PPAs) aus Anlagen ohne EEG-Förderung sollen in die Abschöpfung einbezogen werden. Dadurch wird der deutsche PPA-Markt – ein Hoffnungsträger der Klimapolitik – vermutlich gebremst.“ Das sei nicht nur ein massives Problem für Energieerzeuger und eine finanzierbare Energiewende, sondern auch für Unternehmen, die damit ihre Klimaneutralitätsziele realisieren wollten. „Erlösobergrenzen können zu Vertragsaufkündigung und Zahlungsunfähigkeit von Anbietern führen, weil die zugrunde liegenden Kalkulationen nicht länger bestehen“, führt der IHK-Hauptgeschäftsführer weiter aus.
Als möglichen Lösungsansatz für die Gewinnabschöpfung schlägt die IHK Schleswig-Holstein eine befristete Steuerlösung vor. Dies sei ein erprobtes Instrument und vermeide, dass fossile und erneuerbare Sektoren ungleich behandelt werden. Wichtig sei, dass weiterhin ein Anreiz bestehe, in Energieerzeugungsanlagen zu investieren, insbesondere für die erneuerbaren Energien, und dass die Maßnahmen nach Ende der Krise entfallen. „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Die Bundesregierung sollte lieber befristet für alle Energieerzeuger die Ertragssteuern erhöhen, statt mit hochkomplexen, technologischen Berechnungen und Bürokratie für Frust bei den Betrieben zu sorgen“, so Ipsen abschließend.
Medieninformation der IHK Schleswig-Holstein vom 23. November 2022