Wir über uns
Impressum
Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Tel. 04141/524-0
Fax 04141/524-111
E-Mail: info@elbeweser.ihk.de
Am Schäferstieg 2
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Tel. 04141/524-0
Fax 04141/524-111
E-Mail: info@elbeweser.ihk.de
Postanschrift:
Industrie- und Handelskammer
Elbe-Weser
Postfach 14 29
21654 Stade
Industrie- und Handelskammer
Elbe-Weser
Postfach 14 29
21654 Stade
Die Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird gemäß § 7 Absatz 2 Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) gemeinsam durch den Präsidenten Matthias Kohlmann und den Hauptgeschäftsführer Christoph von Speßhardt vertreten.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Friedrichswall 1, 30159 Hannover.
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV): Hauptgeschäftsführer Christoph von Speßhardt (Anschrift wie oben).
Sofern nicht anders angegeben, gilt dieses Impressum auch für andere offizielle Internetauftritte der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser: Facebook, Twitter/X, XING, YouTube, LinkedIn, Instagram
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Nutzungsbedingungen, die allgemeinen Hinweise zum Datenschutz sowie die Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 und 14 DS-GVO.
Um das Lesen zu vereinfachen, verzichten wir auf Schreibweisen wie "Teilnehmer/innen" usw. Wenn nicht anders angegeben, sind selbstverständlich stets alle Geschlechter angesprochen.
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Diese Website wurde gemeinsam mit WOOD entwickelt.
Für Anregungen jeder Art sind wir dankbar.
Elektronische Kommunikationswege
Formfreie Vorgänge
Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: info@elbeweser.ihk.de. Formfreie E-Mails können zu dem auch an alle auf www.ihk.de/elbeweser angebotenen oder auf Briefköpfen der IHK Elbe-Weser angegebenen E-Mail-Adressen gesendet werden.
Formgebundene Vorgänge
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen oder die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie jetzt über die Virtuelle Poststelle (VPS) - elektronisches Behördenpostfach (EGVP/beBPo) - an die IHK Elbe-Weser rechtsverbindlich und sicher elektronisch als PDF-Datei senden.
Als rechtssicheren und vertraulichen elektronischen Kommunikationsweg bieten wir die VPS auch für Vorgänge an, die keine digitale Signatur erfordern. Vorgänge sind ausschließlich in der Dateiform PDF zu übermitteln.
- Technische Voraussetzungen für das EGVP/beBPo - eBO
Für Bürger und Organisationen
Zum 1. Januar 2022 sind die gesetzlichen Regelungen für das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden. Mit dem eBO können Bürger und Organisationen elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen. Weitere Einzelheiten zum eBO finden Sie im Justizportal und im PDF-Informationsblatt der Bund-Länder-Kommission.Die Kommunikation über das eBO stellt einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg zur Justiz dar und ersetzt dabei Ihre Unterschrift. Ihre elektronischen Schreiben müssen Sie nicht mehr zusätzlich unterzeichnen.Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können nur durch die Empfängerin oder den Empfänger gelesen werden. Die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber, mit denen Sie kommunizieren können, sind überprüft. Dies ermöglicht die sichere gegenseitige Kommunikation.Wie kann Ihr Unternehmen oder Verband ein eBO erhalten?
Für die Einrichtung und Registrierung eines eBO benötigen Sie eine entsprechende Anwendung (siehe zugelassene Anwendungen; derzeit sind diese nur kostenpflichtig verfügbar). Außerdem muss ein Registrierungsprozess durchlaufen werden, bei dem Sie bzw. Ihr Unternehmen oder Verband sicher identifiziert werden.Die zugelassenen Anwendungen für das eBO:Die Nutzung des eBO ist nur mit einer geeigneten Anwendung möglich. Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Hersteller der jeweiligen Anwendung.Folgende Hersteller bieten derzeit eine eBO-Software an:
Seit dem 12. Oktober 2023 können Bürger für die Kommunikation mit der Justiz auch ein kostenfreies Postfach namens Mein Justizpostfach (MJP) im Pilotbetrieb direkt als Browseranwendung nutzen. Im Rahmen der Pilotierung wird das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt. Für die Verwendung des MJP benötigen Sie zur Identifizierung ein BundID-Konto.Wie richte ich ein eBO ein?
Mit der Software wird zunächst ein Postfach angelegt.Anschließend müssen Sie sich identifizieren. Dies geht am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Organisationen können ein elektronisches Siegel nutzen. Die Daten des Ausweismittels werden ausgelesen. Wenn Sie eine abweichende Geschäftsanschrift eintragen, erhalten Sie einen PIN-Brief.Sollten Sie kein elektronisches Identifizierungsmittel zur Hand haben, können Sie sich bei einer Notarin oder einem Notar identifizieren. Die Software stellt Ihnen die erforderlichen Unterlagen für das Notariat zur Verfügung.Damit Sie Nachrichten erhalten können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift gespeichert und in dem Adressbuch des elektronischen Rechtsverkehrs veröffentlicht. Ihre Daten in diesem Adressbuch können nur von der Justiz, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren sowie Steuerberatern gesehen werden. Andere eBO-Postfachinhaber haben darauf keinen Zugriff.Wie verwende ich mein eBO?
Zum Versenden und Abrufen von Nachrichten müssen Sie sich sicher an Ihrem eBO anmelden. Hierfür können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, eine geeignete Signaturkarte oder ein sogenanntes „prüfbares Softwarezertifikat“ verwenden.
Die IHK Elbe-Weser behält sich vor, eingehende (signierte) Nachrichten per Briefpost zu beantworten.