• Märkte und Straßenverkauf
    Was und wo darf am Sonntag verkauft werden? Was ist bei Messen, Ausstellungen, Märkten, Festen etc. zu beachten? Wir informieren Sie und geben Stellungnahmen gegenüber den Gewerbeämtern ab. Denn nur mit einer ordnungsgemäß festgesetzten Veranstaltung profitieren Sie von den Marktprivilegien und unterliegen beispielsweise nicht den Beschränkungen des Ladenöffnungszeitengesetzes oder des Arbeitszeitgesetzes.
    Daniel Loeschke
    • 0345 2126-267
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    • Merkblatt Mobile Verkaufseinrichtung
  • Mediation
    Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann auch im Streitfall häufig vermieden werden. Ein Mittel der einvernehmlichen Beilegung eines Konflikts kann die Mediation sein. Ihre Methoden können aber im Unternehmen insbesondere in arbeitsrechtlichen Fragen, bei den Mitarbeitern untereinander und im Rahmen von Geschäftsbeziehungen sogar gute Dienste bereits im Vorfeld und somit bei der Konfliktvermeidung leisten. Die IHK informiert rund um Fragen der Mediation und betreibt die Plattform Mediatoren-suche.info.
    Johanna Stange
    • 0345 2126-305
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    • Mediation
  • Messeförderung
    Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Fachmessen oder Ausstellungen im In- und Ausland zu erleichtern, kann der Bund sowie das Land Sachsen-Anhalt Zuschüsse zur Teilnahme an Messen im In- und Ausland gewähren. Die IHK berät zur Messeförderung und stellt Antragsunterlagen bereit.
    Anja Klepzig
    • 0345 2126-233
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  • Messegemeinschaftsstand
    Die IHK organisiert Messegemeinschaftsstände auf internationalen Messen im In- und Ausland. Diese bieten Unternehmen eine kostengünstige Möglichkeit, sich auf Messen ohne größeren eigenen organisatorischen Aufwand zu präsentieren. Die Firmen werden durch die IHK in der Vorbereitung entlastet und während der Messezeit unterstützt
    Anja Klepzig
    • 0345 2126-233
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  • Messen
    Messen sind wichtige Instrumente der Produktpräsentation sowie Markterschließung. Die IHK informiert über Ausstellungstermine im In- und Ausland und berät zu Fördermöglichkeiten/-kriterien einer Messebeteiligung. Außerdem organisiert die IHK eigene Messebeteiligungen und Messegemeinschaftsstände.
    Anja Klepzig
    • 0345 2126-233
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    • Checkliste zur Firmenjubiläumsfeier
  • Mitgliedsbestätigung
    Die IHK bescheinigt die Zugehörigkeit bei der IHK Halle-Dessau oder für die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen.
  • Mitgliedsbestätigung zur Vorlage im Ausland
    Wenn ein deutsches Unternehmen sich zum Beispiel an Ausschreibungen anderer Länder beteiligen möchte, benötigt es einen Nachweis, dass es in Deutschland im Handelsregister eingetragen bzw. als Unternehmen tätig ist. Hierfür kann die IHK eine Mitgliedsbestätigung ausstellen, die im Ausland als Nachweis anerkannt wird.
    Diana Hofmann
    • 0345 2126-282
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  • Mitgliedschaft
    Zur IHK Halle-Dessau gehören alle Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im IHK-Bezirk (südliches Sachsen-Anhalt) haben und außerdem - zumindest dem Grunde nach - gewerbesteuerpflichtig sind.
    Einer gesonderten Beitrittserklärung bedarf es nicht (gesetzliche Mitgliedschaft). Ein Austritt bzw. eine Kündigung ist nicht möglich.
    Wer in verschiedenen IHK-Bezirken Betriebsstätten unterhält, ist auch Mitglied der jeweiligen IHK.
    Reine Handwerksbetriebe sind nicht Mitglied der IHK, sondern der Handwerkskammer. Bei Unternehmen, die sowohl handwerkliche als auch nichthandwerkliche Tätigkeiten ausüben, wird die Zugehörigkeit zu beiden Kammern prozentual ermittelt.
    Aktuelle Mitgliederdaten sind für uns wichtig. Je genauer wir wissen, was Sie bewegt, desto besser können wir Sie unterstützen. Wir nehmen Korrekturmeldungen oder ergänzende Mitteilungen gerne entgegen. Sie können übrigens sicher sein: Wir halten den Datenschutz hoch.
    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter der Dokumentennummer 14641.
  • Mitteldeutsche Wirtschaft - IHK-Magazin
    Das IHK-Magazin "Mitteldeutsche Wirtschaft" bietet wertvolle Tipps für die betriebliche Praxis und informiert über gesetzliche Neuregelungen und Branchentrends. Das Magazin wird den IHK-Mitgliedern kostenfrei ins Haus geliefert.
    Markus Rettich (Pressesprecher)
    • 0345 2126-204
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    • Mitteldeutsche Wirtschaft
  • Mittelstandspolitik
    Die IHK vertritt gegenüber allen politischen Ebenen die Belange der mittelständischen Unternehmen mit dem Ziel der Erhaltung mittelständischer Strukturen, des Ausgleiches unternehmensgrößenbedingter Wettbewerbsnachteile sowie der Schaffung günstiger Bedingungen für Existenzgründungen und für die kontinuierliche Erneuerung des Unternehmensbestandes. Die IHK fordert von den politischen Entscheidungsträgern die Wahrung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen ein und vertritt deren Interessen beim Schutz vor unlauterem Wettbewerb, vor Bürokratismus und überzogenen Regulierungstatbeständen. Sie setzt sich für die systematische steuerliche und finanzielle Entlastung des regionalen Mittelstands und für Erleichterungen beim Vollzug vorhandener gesetzlicher Auflagen ein.
    Antje Bauer
    • 0345 2126-262
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