• Märkte und Straßenverkauf
    Was und wo darf am Sonntag verkauft werden? Was ist bei Messen, Ausstellungen, Märkten, Festen etc. zu beachten? Wir informieren Sie und geben Stellungnahmen gegenüber den Gewerbeämtern ab. Denn nur mit einer ordnungsgemäß festgesetzten Veranstaltung profitieren Sie von den Marktprivilegien und unterliegen beispielsweise nicht den Beschränkungen des Ladenöffnungszeitengesetzes oder des Arbeitszeitgesetzes.
    Daniel Loeschke
    • 0345 2126-267
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    • Wie werden Messen und Märkte genehmigt?
  • Mediation
    Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung mit Unterstützung eines neutralen Dritten – einem Mediator. Dadurch können beispielsweise in einem Unternehmen arbeitsrechtliche Fragen sowie, Konflikte unter Mitarbeitern oder im Rahmen von Geschäftsbeziehungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gelöst werden.
    Johanna Stange
    • 0345 2126-305
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    • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Messeförderung
    Der Bund unterstützt Unternehmen bei der Teilnahme an Messe-Gemeinschaftsständen im In- und Ausland und somit bei der Erschließung ausländischer Märkte. Die IHK berät zur Messeförderung und stellt Kontakte bereit.
    Anja Klepzig
    • 0345 2126-233
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    • Internationales Geschäft
  • Messen
    Messen sind wichtige Instrumente der Produktpräsentation sowie Markterschließung. Die IHK informiert über Ausstellungstermine im In- und Ausland und berät zu Fördermöglichkeiten.
    Anja Klepzig
    • 0345 2126-233
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    • AUMA
  • Mitarbeiterentsendung
    Im EU-Binnenmarkt gelten zwar die vier Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr. Der Binnenmarkt ist jedoch nicht vollendet. Es gibt zahlreiche Bestimmungen, die es zu beachten gilt, wenn Dienstleistungen im EU-Ausland durchgeführt und Mitarbeiter entsendet werden. Die IHK berät Sie im Vorfeld von geplanten Entsendungen.
    Michael Drescher
    • 0345 2126-353
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    Ralph Seydel
    • 0345 2126-284
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    Katalin Stolzki
    • 0345 2126-234
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    • Arbeiten im Ausland
  • Mitgliedsbestätigung
    Die IHK bescheinigt die Zugehörigkeit bei der IHK Halle-Dessau oder für die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen.
    IHK ServiceCenter
    • 0345 2126-0
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  • Mitgliedsbestätigung zur Vorlage im Ausland
    Wenn ein deutsches Unternehmen sich zum Beispiel an Ausschreibungen anderer Länder beteiligen möchte, benötigt es einen Nachweis, dass es in Deutschland im Handelsregister eingetragen bzw. als Unternehmen tätig ist. Hierfür kann die IHK eine Mitgliedsbestätigung ausstellen, die im Ausland als Nachweis anerkannt wird.
    Diana Hofmann
    • 0345 2126-282
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    • Mitgliedsbestätigung
  • Mitgliedschaft
    Zur IHK Halle-Dessau gehören alle Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im IHK-Bezirk (südliches Sachsen-Anhalt) haben und außerdem - zumindest dem Grunde nach - gewerbesteuerpflichtig sind. Einer gesonderten Beitrittserklärung bedarf es nicht.
    Wer in verschiedenen IHK-Bezirken Betriebsstätten unterhält, ist auch Mitglied der jeweiligen IHK. Bei Unternehmen, die sowohl handwerkliche als auch nichthandwerkliche Tätigkeiten ausüben, wird die Zugehörigkeit zu beiden Kammern (IHK und HWK) prozentual ermittelt.
    Hotline Beitrag
    • 0345 2126-232
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    • Mitgliedschaft und Beitrag
  • Mitteldeutsche Wirtschaft - IHK-Magazin
    Das Mitgliedermagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau ist die kompetente Informationsquelle für die Wirtschaft im südlichen Sachsen-Anhalt. Hier finden Sie aktuelle Nachrichten für Ihr Unternehmen. Wegen seiner regionalen Ausrichtung ist das Heft wichtige Lektüre für alle IHK-Mitglieder. (Das Magazin wird den IHK-Mitgliedern kostenfrei ins Haus geliefert.)
    Isabel Reimann
    • 0345 2126-202
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    • Mitteldeutsche Wirtschaft
  • Mittelstandspolitik
    Die IHK vertritt gegenüber allen politischen Ebenen die Belange der mittelständischen Unternehmen mit dem Ziel der Erhaltung mittelständischer Strukturen, des Ausgleiches unternehmensgrößenbedingter Wettbewerbsnachteile sowie der Schaffung günstiger Bedingungen für Existenzgründungen und für die kontinuierliche Erneuerung des Unternehmensbestandes. Die IHK fordert von den politischen Entscheidungsträgern die Wahrung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen ein und vertritt deren Interessen beim Schutz vor unlauterem Wettbewerb, vor Bürokratismus und überzogenen Regulierungstatbeständen. Sie setzt sich für die systematische steuerliche und finanzielle Entlastung des regionalen Mittelstands und für Erleichterungen beim Vollzug vorhandener gesetzlicher Auflagen ein.
    Antje Bauer
    • 0345 2126-262
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