• Omnibusverkehr
    Wer als Unternehmer/in Personenbeförderung mit Kraftomnibussen oder PKW durchführen will, die kein Verkehr mit Taxen oder Mietwagen ist, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Zur Erlangung dieser Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die fachliche Eignung nachzuweisen, was im Regelfall durch eine IHK-Prüfung geschieht. Vereinfacht wird diese Prüfung "Omnibusprüfung" genannt, obwohl diese auch für beispielsweise Ausflugsfahrten mit Pkw erforderlich ist.
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