• Maklergewerbe
    Wer sich im Maklergewerbe, d. h. der gewerbsmäßigen Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, Darlehen und Kapitalanlagen, selbständig machen möchte, bedarf einer Erlaubnis gem. § 34 c der Gewerbeordnung.
    Diese Erlaubnis muss bei dem jeweiligen Ordnungsamt beantragt werden.
    Sollten Sie Fragen zum Thema „Maklergewerbe“ haben, wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter.
  • Märkte, Ausstellungen
    Am Sonntag gehen wir auf den Flohmarkt! Darf denn am Sonntag verkauft werden? Was ist zu beachten bei Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten und Spezialmärkten? Messen, Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen müssen vom Ordnungsamt der zuständigen Kommune festgesetzt werden. Nur dann sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenöffnungsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit. Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern fertigt für die zuständige Kommune vor Festsetzung der Veranstaltung eine gutachtliche Stellungnahme an. Darin prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind.
    Melanie Pfeifer
    Melanie Pfeifer
    • 06181 92 90-8413
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  • Mediadaten, IHK-Zeitschrift
    Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Mediadaten.
    Cornelia Griebel
    Cornelia Griebel
    • 06181 92 90-8711
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    Cornelia Griebel
    Cornelia Griebel
    • 06181 92 90-8711
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  • Mediation

  • Meister Schutz- und Sicherheit Prüfung
    Organisation und Durchführung der Prüfung.
    Ute Henning
    Ute Henning
    • 06181 92 90-83 42
    • E-Mail schreiben
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  • Messeförderung
    Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft, der Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) hält Daten über 5.000 Messen und Ausstellungen vor, die weltweit jährlich durchgeführt werden. Wir geben Erstinformationen und beraten Sie als Mitgliedsunternehmen über Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes Hessen.
    Carina Mück
    Carina Mück
    • 06181 92 90 85 21
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
     Sandra Zumpe
    Sandra Zumpe
    • 0 61 81 92 90 85 11
    • E-Mail schreiben
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  • Mietwagenverkehr
    Der Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden können und mit denen der Unternehmer Fahrten durchführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Sie möchten sich als Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr selbständig machen? Wir informieren Sie über die Voraussetzungen.
    Weitere Informationen
    • Anmeldung zur Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
    • Infos für angehende Unternehmer und Unternehmerinnen im Taxen- und Mietwagenverkehr
  • Mitglieder der IHK-Vollversammlung
    Die Vollversammlung ist das oberste Gremium der IHK und besteht aus 92 Unternehmensvertretern. Diese werden direkt von den IHK-Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und zahlreichen Dienstleistungsbranchen gewählt. In diesem "Parlament der Wirtschaft" gilt: ein Unternehmer gleich eine Stimme. Die Vollversammlung bestimmt über Zielrichtung und Grundsätze der IHK-Arbeit, entscheidet über den Haushalt und die Höhe der Pflichtbeiträge, wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten der IHK und bestellt den Hauptgeschäftsführer
  • Mittelstandsförderung
    Die Leistungsstärke der Wirtschaft im Main-Kinzig-Kreis wird in entscheidendem Maße von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt. Besonders diesen Betrieben gelingt es, die Signale des Marktes schnell zu erkennen, entsprechende Lösungen anzubieten und entscheidende Marktnischen zu besetzen. Damit ist der Mittelstand immer stärker Garant für Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum.
    Entsprechend große Bedeutung hat die Förderung der mittelständischen Wirtschaft für die Kammer. Das von der IHK bereitgestellte Service- und Leistungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen ist außerordentlich breit gefächert und reicht beispielsweise von der Außenwirtschaftsberatung über Fragen zur Rechtsform oder der Berufsausbildung bis hin zu Informationen zu Genehmigungsverfahren im Planungs- und Umweltrecht oder über Förderprogramme.
    Amir Nimer
    Amir Nimer
    • 06181 92 90-8510
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