• Abfallberatung
    Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/ AbfG) sind Unternehmen verpflichtet, Abfälle schon bei der Produktions- und Produktentwicklung zu vermeiden, Wertstoffe und Abfälle der Produktion wiederzuverwerten. Für alle Abfalltransporte sind besondere Vorschriften zu beachten. Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern unterstützt die Unternehmen bei rechtlichen und technischen Fragen zu Abfallthemen wie bei der Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung.
  • Abgrenzung (Handel/ Handwerk Industrie/ Handwerk)
    Wer selbständig und in handwerklicher Betriebsweise im stehenden Gewerbe einen Handwerksbetrieb führen möchte, bedarf in aller Regel der Eintragung in die Handwerksrolle. Eine solche Eintragung kann grundsätzlich nur bei Vorliegen der einschlägigen Meisterausbildung erfolgen. Die IHK berät Existenzgründer, ob ihr Vorhaben das Handwerksrecht tangiert. Vor der Aufwendung hoher Investitionskosten brauchen Existenzgründer Gewissheit, ob ihr Gewerbe rechtlich ausgeübt werden kann. Ferner wird in Zweifelsfällen die Kammerzugehörigkeit zwischen IHK und Handwerkskammer einvernehmlich geklärt.
    Yvonne Sommer
    • 06181 92 90-8411
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  • Abwasser
    Darf ich Abwasser in den Kanal einleiten? Welche Bestimmungen gilt es zu beachten? Die IHK ist auf Bundesebene - über ihren Spitzenverband, den DIHK - auf Landesebene - über die jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften der IHKs und vor Ort in die Entwicklung der Regelungen für Abwässer eingebunden. Die Umweltberater der IHKs können die Unternehmen vor Ort beraten und - soweit erforderlich - spezialisierte Unternehmen bzw. Institutionen zur Problemlösung vermitteln.
  • ADR-Bescheinigung
    ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) regelt den Transport von gefährlichen Gütern. Die IHK prüft Gefahrgutbeauftragte und erteilt den geforderten Schulungsnachweis (ADR-Bescheinigung). Die Lehrgänge werden von Schulungsveranstaltern durchgeführt, die die IHK anerkannt hat.
  • Adressenauskünfte
    Sie wollen als Industrieunternehmen wissen, wer als Ihr Zulieferer aus dem Ausland in Betracht kommt? Als Händler suchen Sie Hersteller oder Großhändler von/ mit Produkten aus anderen Ländern, um Ihr Sortiment abzurunden? Sie wollen Ihren gewerblichen Kundenkreis im Ausland erweitern? Gemeinsam mit den deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) bietet Ihnen die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern kostenpflichtige Adressrecherchen und die Suche nach Kooperationspartnern an.
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (FOSA)
    Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aus Industrie, Handel, Gastronomie und Diensteistungen. Für die IHK-Berufe wurde eine zentrale Antragsstelle
    geschaffen, die IHK FOSA, mit dem Sitz in Nürnberg. Die IHK FOSA nimmt Anträge entgegen, führt die Gleichwertigkeitsprüfung durch und stellt die Bescheide aus.
    Erstberatung über die Vorgehensweise und Dauer, Unterlagen und Anträge nach Terminvereinbarung. Für Ausbildungsberufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHK fallen, muss sich der Antragsteller an die jeweils zuständige Stelle wenden. Diese werden im Anerkennungsportal des Bundes www.anerkennung-in-deutschland.de nachgewiesen.
    Denise Shahid
    Denise Shahid
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    Justine Unvericht
    Justine Unvericht
    • 06181 92 90-83 23
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  • Ansiedlungsberatung
    Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Ansiedlung zur Verfügung.
    Dr.Gunther Quidde
    Dr. Gunther Quidde
    Hauptgeschäftsführer
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  • Arbeitsjubiläen
    Ehre wem Ehre gebührt. Sie gebührt dem, der seinem Unternehmen/ Arbeitgeber über viele Jahre treu geblieben ist. Für derartige Jubilare stellen wir Ehrenurkunden aus, die vom Arbeitgeber bei uns beantragt werden.
    Cornelia Griebel
    Cornelia Griebel
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    Cornelia Griebel
    Cornelia Griebel
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    Selina Lukas
    • 06181 92 90-8712
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  • Arbeitskreis - Einkauf und Materialwirtschaft BME
    Der Arbeitskreis Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik IHK/ BME befasst sich seit 1975 mit Themen der Beschaffung und der betrieblichen Logistik. Er ist ein Gemeinschaftsprojekt der Industrie- und Handelskammer IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und des Bundesverbandes Materialwirtschaft und Einkauf (BME) e.V.
    Sharon De Sousa
    • 06181 92 90-8252
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    Sharon De Sousa
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    Sharon De Sousa
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  • Arbeitskreis - Energieeffizienz
    Mit unserem südhessischen IHK-Arbeitskreis "Energieeffizienz" wollen wir den regionalen Erfahrungsaustausch der Fachleute in den Betrieben organisieren, die Diskussion einschlägiger Fach-Themen in der Region ermöglichen und die Information über Maßnahmen des Gesetzgebers schnell an die Adressaten bringen.
  • Arbeitskreis - IT FOR WORK
    Mit dem Unternehmensnetzwerk IT4WORK fördert die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern die Vernetzung, den Technologietransfer und die internationale Vermarktung der IT-Branche vor Ort. IT4WORK bietet Kontaktbörsen für Unternehmen und Forschung, Informationsservices zu Technologie- und Branchentrends, begleitet bei der Anbahnung von Projekten und Kooperationen, berät zu Fragen des Innovationsmanagements und der Gründung und unterstützt bei der Qualifizierung und Rekrutierung von Fachkräften.
  • Arbeitsrecht
    Die Rechtsabteilung der IHK berät und unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit fundierten Erstauskünften bei allen mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden rechtlichen Angelegenheiten.
    Ass. jur. Marie-Claire Bonnes
    • 06181 9290-8122
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    RAKathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)
    RA Kathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)
    • 06181 92 90-84 10
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  • Arzneimittel, freiverkäuflich
    Das Arzneimittelgesetz gestattet, dass bestimmte Arzneimittel („freiverkäufliche Arzneimittel“) auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat. Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK Frankfurt erbracht werden.
    https://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/handel/existenzgruendung/freiverkaeufliche-arzneimittel/
  • Aufkleber für Ausbildungsbetriebe
    Der Aufkleber „Wir bilden aus“ wird in Anerkennung des Engagements für
    die Berufsausbildung an Ausbildungsbetriebe verschickt.
    Bettina Hesse
    • 06181 92 90-83 22
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  • Ausbilder-Lehrgänge
    Der Lehrgang richtet sich an Menschen, die sich auf die Aufgabe/Rolle eines kompetenten Ausbilders im Rahmen der betrieblichen Ausbildung vorbereiten oder ihre bisherige Ausbildertätigkeit reflektieren und optimieren wollen.
    Maik Bartsch
    Maik Bartsch
    • 06181 92 90-8331
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    Marc Hartung-Knöfler
    Marc Hartung-Knöfler
    • 06181 92 90-83 34
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  • Ausbilder-Prüfung
    Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
  • Ausbildungsberatung
    Unsere Ausbildungsberatung informiert Sie über aktuelle News und über die wichtigsten Grundlagen rund um das Thema Berufsausbildung. Berufsausbildungsverträge, eine Übersicht unserer Ausbildungsberater/-innen und interessante Informationen stehen zum Download für Sie bereit.
    Maik Bartsch
    Maik Bartsch
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    Natalia Bugajska
    Natalia Bugajska
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    Marc Hartung-Knöfler
    Marc Hartung-Knöfler
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  • Ausbildungsnachweis
    Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Darin sind die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts einzutragen. So erfüllt das Berichtsheft eine didaktische Funktion und dient zugleich als Kontrollinstrument.
    Maik Bartsch
    Maik Bartsch
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    Marc Hartung-Knöfler
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  • Ausbildungsvertrag
    Ausbildungsverträge und wesentlich Änderungen des Vertragsinhalts müssen der IHK angezeigt werden.
    Maik Bartsch
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    Natalia Bugajska
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    Marc Hartung-Knöfler
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  • Ausfuhrbestimmungen
    Aus Sicherheits- und außenpolitischen Gründen hat die Europäische Gemeinschaft die Ausfuhr von bestimmten Gütern oder den Verkauf an bestimmte Personen, Institutionen und Unternehmen eingeschränkt. Daher ist jeder Exporteur verpflichtet, seine Lieferungen hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. Zusätzlich sind alle Ausfuhrlieferungen beim Zoll anzumelden.
    Carina Mück
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    • 06181 92 90 85 21
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    Denise Shahid
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     Sandra Zumpe
    Sandra Zumpe
    • 0 61 81 92 90 85 11
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  • Ausländerrecht
    Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die nicht im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung sind, müssen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bereits vor der Einreise bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die Anträge werden von dort über das Auswärtige Amt der für den beabsichtigten Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Im ausländerrechtlichen Antragsverfahren zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird auch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer von der zuständigen Ausländerbehörde um Stellungnahme gebeten.
    Yvonne Sommer
    • 06181 92 90-8411
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  • Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur
    Der Ausschuss befasst sich mit Themen der Infrastrukturentwicklung, des Güter- und Personenverkehrs sowie der Logistik.
  • Ausschuss International
    Dem Ausschuss International gehören ca. 35 Vertreter international tätiger Unternehmen sowie Außenwirtschaftsexperten von Banken und Dienstleistern an. Der Ausschuss dient dem Erfahrungsaustausch über weltwirtschaftliche Entwicklungen und Trends und bündelt die regionale Meinung zu außenwirtschaftspolitischen Fragestellungen.
    Amir Nimer
    Amir Nimer
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  • Außenwirtschaftsberatung
    Sie wollen Waren aus Deutschland in andere Länder exportieren? Im Warenverkehr mit Drittländern (Nicht-EU-Ländern) müssen trotz teilweiser Liberalisierung des Welthandels nach wie vor landestypische Besonderheiten beachtet werden. Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern berät Sie zu den verschiedensten Fragen, die bei Exportgeschäften auftreten können, zum Beispiel zu den Voraussetzungen für ein Exportgeschäft, den Liefer- und Zahlungsbedingungen mit dem Ausland, den deutschen Ausfuhr- und ausländischen Einfuhrbestimmungen sowie den unterschiedlichen Einfuhrabgaben und Zöllen im Ausland.
    Carina Mück
    Carina Mück
    • 06181 92 90 85 21
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    Denise Shahid
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    • 06181 92 90-8611
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     Sandra Zumpe
    Sandra Zumpe
    • 0 61 81 92 90 85 11
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  • AzubiCard
    Alle Auszubildenden mit einem gültigen Ausbildungsvertrag im Main-Kinzig-Kreis erhalten von uns die neue AzubiCard im Scheckkartenformat.
    Praktisch: Auf der Karte sind auch die Kontaktdaten der IHK-Ansprechpartner für Ausbildung und Prüfung zu finden.
    Auszubildende können jetzt wie Schüler und Studierende mit der AzubiCard verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen.