• Länderspezifisches Marktbearbeitungsprogramm Hessen
    Je gründlicher der unternehmerische Schritt ins Ausland vorbereitet wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Die Länderspezifische Marktberatung des Hessischen Wirtschaftsministeriums wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die – anders als große Industrieunternehmen – nicht bereits über ein globales Vertriebsnetz verfügen.
    Walentina Helfrich-Wanner
    Team International
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  • Lieferantenerklärung
    Die Europäische Union hat mit vielen Staaten bilaterale Präferenzabkommen geschlossen, in denen gegenseitige Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Die Vergünstigungen werden aber nur für Ursprungsware aus dem jeweiligen Land gewährt. Dazu muss der Warenursprung nachgewiesen werden. Dies geschieht in der Regel mit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Bei einem Warenwert unter 6.000 Euro reicht folgende Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier aus.
    Carina Balti
    Team International
    • 0561 7891-251
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    Anja Bringmann
    Team International
    • 0561 7891-252
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    Petra Gruber
    Team International
    • 0561 7891-254
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