• Lieferantenerklärung
    Die Europäische Union hat mit vielen Staaten bilaterale Präferenzabkommen geschlossen, in denen gegenseitige Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Die Vergünstigungen werden aber nur für Ursprungsware aus dem jeweiligen Land gewährt. Dazu muss der Warenursprung nachgewiesen werden. Dies geschieht in der Regel mit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Bei einem Warenwert unter 6.000 Euro reicht folgende Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier aus.
    Carina Balti
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    Anja Bringmann
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    Petra Gruber
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  • Lieferkettengesetz

    Dr.Christian Nordhoff
    Dr. Christian Nordhoff
    Teamleiter International
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