• Öffentliches Auftragswesen
    Öffentliche Aufträge werden von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vergeben. Sie unterliegen besonderen Bestimmungen, da hierbei Steuergelder ausgegeben werden. Gerne informieren wir Sie hierzu mit Hilfe unserer Materialien oder empfangen Sie zu einem Beratungsgespräch.

    Markus Heyn
    Markus Heyn
    Leiter Regionalbüros Weimar, Apolda und Sömmerda, Öffentliches Auftragswesen und Vergaberechtsberatung
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