• Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
    Ein bedarfsgerechter ÖPNV ist Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft. Die IHK wirkt diesbezüglich aktiv in Form von Initiativen und fachlichen Stellungnahmen an deren Ausgestaltung mit.
    Stellv. HauptgeschäftsführerWulf-Christian Ehrich
    Stellv. Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich
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    Stefan Peltzer
    Stefan Peltzer
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  • Öffentliches Auftragswesen
    Die von der öffentlichen Hand vergebenen Aufträge sind von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden jährlich Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem Gesamtvolumen von etwa 75 Milliarden Euro pro Jahr vergeben.

    Das Land NRW bietet zur Bekanntmachung und Abwicklung von Ausschreibungen einen eigenen Vergabemarktplatz an. Dieser ermöglicht es Ihnen als Unternehmer, neben der einfachen Recherche nach Bekanntmachungen, auch Verdingungsunterlagen herunterzuladen, mit der Vergabestelle zu kommunizieren und digitale Angebote abzugeben. Darüber hinaus bietet Ihnen die virtuelle Auftragsberatungsstelle Informationen zu Vergabevorschriften, den Aufbau der Landesverwaltung mit Behörden- und Beschaffungsorganisationsstruktur, aktuelle Vergabeverfahren im Land sowie Informationen über Links auf Veröffentlichungen anderer Stellen.

    Die IHK bietet Unternehmen an, sich im elektronischen Anbieterpool der Auftragsberatung NRW als Partner für öffentliche Auftraggeber zu präsentieren. Über diesen Weg können sich Firmen als qualifizierter potentieller Auftragnehmer darstellen. Zum vorgeschalteten Präqualifizierungsverfahren informiert und berät die IHK.
    Roland Georgii
    Roland Georgii
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    • Öffentliches Auftragswesen
  • Öko-Audit
    Aufgrund einer EG-Verordnung (EMAS) können seit 1995 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewerbliche Unternehmen und andere Organisationen an dem einheitlichen System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung teilnehmen. Teilnehmer an diesem System erstellen eine auf das Unternehmen bezogene Umwelterklärung für die Öffentlichkeit. Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft die Umweltpolitik, die Umweltprogramme, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfungs- bzw. Umweltbetriebsprüfungsverfahren und die Umwelterklärung auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der EG-Verordnung und erklärt die Umwelterklärung für gültig. Die zuständige IHK trägt anschließend die Teilnehmer des EG-Systems unter der Voraussetzung, dass kein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften vorliegt, in ihr EMAS-Verzeichnis ein.
    Torsten Mack
    Torsten Mack
    • 0231 5417-274
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    • EMAS-Register