• Maklererlaubnis (§ 34 c Abs. 1-4 GewO)
    Immobilienmakler benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Diese können sie bei der IHK beantragen.
    Anne Brau
    Anne Brau
    • 04921 8901-151
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
    Karen Genßler
    Karen Genßler
    • 04921 8901-29
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
  • Marken
    Die IHK informiert Unternehmen und private Erfinder über alle gewerblichen Schutzrechte (Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken). Mehrmals im Jahr werden zusammen mit Patentanwälten kostenlose Sprechtage zur „Patentberatung" angeboten.
    Alexander Mischenko
    Alexander Mischenko
    • 04921 8901-37
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
    Weitere Informationen
    • Patente & Co.
  • Markenschutz
    Die Marke - früher auch Warenzeichen genannt - dient der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen. Namen, Begriffe, Werbetexte und graphische Darstellungen können über sie geschützt werden. Der Schutz für ein klassisches Firmenlogo besteht zum Beispiel aus einer Kombination einer Wort- und Bildmarke, da hier sowohl der Firmenname als auch das grafische Element der Darstellung geschützt werden.
    Die Marke bezieht sich im Gegensatz zu Firmierungen oder Geschäftsbezeichnungen nicht auf das Unternehmen selbst, sondern auf die vom Unternehmen hergestellten Waren (Produktmarke) bzw. angebotenen Dienstleistungen (Dienstleistungsmarke). Die IHK informiert über den Markenschutz. Die Antragsformulare hierzu können Erfinder beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten.
    Alexander Mischenko
    Alexander Mischenko
    • 04921 8901-37
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
    Weitere Informationen
    • Patente & Co.
  • Minijobzentrale
    Die IHK steht Unternehmen bei der Beschäftigung von sogenannten Minijobbern zur Seite.
    Sophie Rother
    Sophie Rother
    • 04921 8901-83
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
  • Mitgliederbetreuung

    Elfriede Ritzenthaler
    Elfriede Ritzenthaler
    • 04921 8901-50
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
  • Mitgliedschaft
    Jedes Gewerbe muss beim Ordnungsamt der zuständigen Kommune angemeldet werden. Eine Durchschrift dieser Anmeldung wird die Kommune der zuständigen IHK zuleiten. Grundsätzlich gilt, dass das Unternehmen mit der Gewerbeanmeldung bzw. der Pflicht zur Gewerbesteuerzahlung Mitglied der IHK ist. Die Mitgliedschaft endet mit der Gewerbeabmeldung, die ebenfalls bei der Kommune vorzunehmen ist. Die IHK informiert über den Beginn der Mitgliedschaft.
    Sandra Eden
    Sandra Eden
    • 04921 8901-72
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
    Cornelius Janssen
    Cornelius Janssen
    • 04921 8901-71
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
    Rita Rieken
    Rita Rieken
    • 04921 8901-62
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern
  • Musterverträge
    Die IHK stellt Musterverträge für verschiedene Bereiche zur Verfügung.
    Sophie Rother
    Sophie Rother
    • 04921 8901-83
    • E-Mail schreiben
    • Kontakt speichern