• Zielgruppe
    Die Qualifizierungsbausteine werden in der BAV eingesetzt. Gemäß § 68 Abs. 1 BBiG richtet sich die BAV an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Berufsausbildung noch nicht erwarten lässt. Diese Zielgruppe wird häufig auch als „benachteiligte Jugendliche” bezeichnet. Maßnahmen der BAV dienen der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Vermittlung dieser Grundlage kann insbesondere durch QB erfolgen (§ 69 Abs. 1 BBiG).
  • Zweck
    Qualitätsbausteine sollen Jugendlichen in einer BAV fachlich-inhaltlich qualifizieren. Die Anzahl richtet sich nach Dauer und Umfang der BAV sowie den persönlichen Voraussetzungen des Jugendlichen. Es sollte sichergestellt werden, dass der Jugendliche möglichst so viele QB absolvieren kann, wie er benötigt, um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden.