• Individuelle Qualitätsbausteine
    QB sollten möglichst so flexibel sein, dass sie an die individuellen Kompetenzen des Jugendlichen angepasst werden können. Tipp: Spielraum im methodisch-didaktischen Bereich lassen.
  • Inhalte und Angaben
    Laut Formblatt „Qualifizierungsbaustein” der Anlage 1 der BAVBVO sind neben der Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins aufzuführen:
    1. der zugrunde liegende Ausbildungsberuf,
    2. das Qualifizierungsziel,
    3. die zu vermittelnden Tätigkeiten, unter Bezugnahme auf die im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder die Inhalte einer gleichwertigen Berufsausbildung,
    4. die Dauer der Vermittlung,
    5. die Art der Leistungsfeststellung.