• Entwicklung und Bestätigung
    Berufsübergreifende Qualifizierungsbausteine aus unterschiedlichen Ausbildungsverordnungen können entwickelt und nach BABVO bestätigt werden. Wenn sich die Inhalte eines QB auf identische Inhalte mehrerer Ausbildungsberufe beziehen, so können auch mehrere Ausbildungsberufe Grundlage für einen QB sein und müssen im Qualifizierungsbild angegeben werden. Folgende Möglichkeiten gibt es:
    1. Die Inhalte lassen sich aus den Inhalten der ersten Stufe gestufter Ausbildungsberufe ableiten.
    2. Die Inhalte sind identisch durch eine gemeinsame Grundbildung.
    3. Mehrere Berufe haben die gleichen Inhalte, z. B. Kern- oder Grundqualifikationen.
  • Ersetzung keiner dualen Berufsausbildung
    Die BAV ist nicht gleichzusetzen mit einer Berufsausbildung, selbst wenn der gesamte Ausbildungsgang in Module gegliedert und einzeln erwerbbar ist.
  • Erstellung der Qualitätsbausteine
    Ihre Einhaltung soll sicherstellen, dass QB entwickelt werden, die dem qualitativen Niveau der BAV entsprechen.
    Formale Standards: Für jeden QB hat der Anbieter eine Beschreibung nach Maßgabe der Anlage 1 der BAVBVO zu erstellen. Materielle Standards (Empfehlungen des BiBB):
    1. Inhaltliche Orientierung am Ausbildungsberuf
    Mit den Qualifizierungsbildern werden Tätigkeiten beschrieben, die aus dem Ausbildungsrahmenplan eines Ausbildungsberufes (oder einer gleichwertigen Berufsausbildung) hergeleitet werden. Es können nicht alle Fertigkeiten und Kenntnisse berücksichtigt werden. Eine begründete Auswahl ist erforderlich.
    2. Didaktische Orientierung an der beruflichen Handlungsfähigkeit
    Bei der Entwicklung von QB sollten insbesondere solche Tätigkeiten ausgewählt werden, die Lernmöglichkeiten für eine handlungsorientierte Berufsausbildung eröffnen. Fertigkeiten werden nicht unverbunden nebeneinander stehend und kleinschrittig vermittelt, sondern durch möglichst selbstständig zu erledigende Arbeitsaufträge.
    3. Zeitlicher Rahmen und Umfang
    Gemäß BAVBVO soll der Vermittlungsumfang wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen. Dies soll sicherstellen, dass Teilnehmende die im Qualifizierungsbaustein enthaltenen Tätigkeiten nicht nur kennen lernen, sondern annähernd auf dem Niveau einer Berufsausbildung beherrschen. Zeitliche Spielräume können sicherstellen, dass dieses Ziel unter den jeweils gegebenen Bedingungen angestrebt und nach Möglichkeit auch erreicht wird.
    4. Regionalisierung der Curriculumarbeit
    Der einzelne Anbieter berücksichtigt das regionale Angebot von Ausbildungsplätzen und -betrieben und wählt die Inhalte der Qualifizierungsbausteine entsprechend aus.