• Berücksichtigung
    Hier finden Sie die Handreichung für die Erstellung von Qualifizierungsbausteinen.
    Die Handelskammer Hamburg bittet die Anbieter vor dem Maßnahmebeginn folgende Unterlagen einzureichen:
    1. Antrag auf Genehmigung von Qualifizierungsbausteinen
    2. Vorschlag für den Qualifizierungsbaustein sowie eine Beschreibung der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend dem Muster (Anlage 1)
    3. Ausbilderdaten (Anlage 2) für den verantwortlichen Ausbilder mit Angaben und Nachweisen zur fachlichen Eignung (für Maßnahmen im Geltungsbereich des § 68 Absatz 2 BBiG)
    4. Muster für Zeugnis und Teilnahmebescheinigung entsprechend den Mustern der BAVBVO
    Gemäß o. g. Antragstellung des Anbieters bestätigt unsere Handelskammer mit einem Zertifikat die Übereinstimmung des Qualifizierungsbausteines mit den Vorgaben des § 3 der BAVBVO. Pro Qualifizierungsbaustein wird eine Gebühr von 50 Euro berechnet.
  • Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO)
    Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO)
  • Bezug zu mehreren Ausbildungsberufen
    Grundsätzlich sollen sich die Inhalte eines QB nur auf einen Ausbildungsberuf beziehen. Es gibt aber begründete Ausnahmen von dieser Regel: Wenn sich die Inhalte eines QB auf identische Inhalte mehrerer Ausbildungsberufe beziehen, die sich durch eine bestimmte Struktur aufeinander beziehen (Stufenberufe oder Berufe mit Spezialisierungen), können unter Punkt 1 des Qualifizierungsbildes auch mehrere Ausbildungsberufe angegeben werden.
  • Bundesweite Gültigkeit
    Die Bestätigung eines QB von der zuständigen Stelle ist grundsätzlich bundesweit gültig.